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Die Widersprüche der Migration-(spolitik)

Fijáte 192 vom 25. Aug. 1999, Artikel 1, Seite 1

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Die Widersprüche der Migration-(spolitik)

In Guatemala wurde 1877 per Regierungsdekret eine "MigrantInnengesellschaft " gegründet, um so dem Mangel an Arbeitskräften in Industrie und Landwirtschaft etwas entgegenzusetzen. Zwei Jahre später, 1879, trat das erste Migrationsgesetz in Kraft. Dieses Gesetz wurde im Laufe der Jahre verschiedentlich erneuert und den jeweiligen wirtschaftlichen und politischen Situationen angepasst. Die jüngste Anpassung erfolgte im November letzten Jahres. Dabei wurden verschiedene "migratorische Vergehen" definiert: Die Einfuhr, den Transport, das Verstecken und Beschäftigen von Illegalen wird als Straftat verfolgt. Wer eines dieser Vergehen begeht, kann mit Busse, Gefängnis bis zu acht Jahren oder Rückschaffung bestraft werden.

Im Rahmen der Zetralamerikanischen Integration wurde am 21. September 1993 das sogenannte CA-4-Abkommen zwischen Nicaragua, VGHondurasNF, VGEl SalvadorNF und Guatemala unterzeichnet, welches den BürgerInnen dieser vier Staaten erlaubt, sich ohne Pass bis zu 90 Tagen in den jeweils anderen drei Ländern aufzuhalten. Im November letzten Jahres hat die guatemaltekische Regierung unilateral und ohne vorhergehende Verhandlungen Änderungen an diesem Abkommen vorgenommen. Sie erlaubte nur noch einen 15-tägigen Aufenthalt. Nicht mehr im ganzen Land, sondern beschränkt auf die Departemente VGEscuintlaNF, SacatepéquezNF, Guatemala, El ProgresoNF, ZacapaNF und VGIzabalNF. Keines dieser Departemente grenzt an Mexiko.

Begründet wurde dieser Entscheid damit, dass viele ZentralamerikanerInnen Guatemala auf ihrem Weg in die USA durchquerten und, falls sie dort zurückgewiesen würden, in Guatemala blieben. Unterdessen hat auch Mexiko seine Gesetze verschärft hatte und massenweise zurückgewiesene Leute an die Grenze zu Guatemala deportierte. Diese Massnahme Guatemalas hatte zur Folge, dass guatemaltekische Reisende bei der Einreise in die andern Länder Probleme kriegten. Ausserdem wurde dieser Schritt der Guatemaltekischen Regierung stark kritisiert. Unterdessen hat sich die Situation wieder beruhigt und die Regierung hat diese Massnahmen wieder rückgängig gemacht.

All dies zeigt die widersprüchliche Haltung der guatemaltekischen Regierung gegenüber den internationalen Migrationen. Einerseits verlangt sie eine Suspendierung der Ausschaffung guatemaltekischer MigrantInnen aus den Vereinigten Staaten. Andererseits werden MigrantInnen, die auf ihrem Weg in die USA Guatemala durchqueren, strafrechtlich verfolgt. Dabei werden die Gründe, welche viele Personen dazu zwingen, ihr Land zu verlassen, geflissentlich übersehen.


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