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Urteil im Fall Xamán: Ein weiteres Beispiel von Straffreiheit

Fijáte 192 vom 25. Aug. 1999, Artikel 3, Seite 3

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Urteil im Fall Xamán: Ein weiteres Beispiel von Straffreiheit

3. Ich protestiere energisch gegen das Vorgehen des Staatsanwaltes Lic. Alejandro Muñoz Pivaral, welches unzureichend war und den Angeklagten und ihren Richtern entgegenkam. Er ging soweit, dass er am Tag der Schlussverhandlung nicht einmal im Gericht erschien. Das Verhalten des besagten Anwalts zeigt zum x-ten Mal die strukturellen Probleme im Rechtssprechungssystem des Landes.

4. Der Verlauf und das Ergebnis des Prozesses des Massakers von Xamán illustriert in seinem ganzen Umfang, dass in Fällen von VGMenschenrechtsverletzungenNF, die Entscheidungen der RichterInnen, AnwältInnen und StaatsanwältInnen nicht auf Unabhängigkeit, Unparteilichkeit und ethischen Prinzipien basieren, sondern dass die Justizorgane und die Staatsanwaltschaft gewissen Sektoren des Militärs unterstellt sind.

5. Ich bestätige meine Unterstützung und Begleitung gegenüber der Opfer des Massakers von Xamán sowie ihrer Familienangehörigen auf der Suche nach Gerechtigkeit. Wie ich schon bei der Niederlegung meines Amtes als Nebenklägerin betonte, und erst recht nach diesem negativen, die Straffreiheit fördernden Urteil, werde ich den Fall vor die Internationalen Instanzen bringen. Ich werde weiterhin dem Interamerikanischen GerichtshofNF, wo der Fall seit Januar 1996 vorliegt, die nötigen Informationen liefern, damit er einen Bericht erarbeiten kann, der den Guatemaltekischen Staat verurteilt. Auch habe ich den Fall dem Internationalen Gerichtshof vorgelegt.

Rigoberta Menchú Tum


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