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Die CICIG berichtet zur Halbzeit ihres Mandats

Fijáte 419 vom 24. September 2008, Artikel 3, Seite 4

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Die CICIG berichtet zur Halbzeit ihres Mandats

Von den 63 der CICIG direkt eingereichten Anzeigen wird derweil in 15 hochrelevanten Fällen von ihr ermittelt, wie denen in Verbindung mit dem VGDrogenhandelNF, den Morden an den Busfahrern sowie Fällen von VGFemizidNF (Mord an Frauen), Menschenhandel, Angriffe und Morde an VGGewerkschafterInnenNF und MenschenrechtsaktivistInnen. In zwei konkreten Drogenprozessen tritt die CICIG als Nebenklägerin auf: Im VGMassakerNF unter Drogenhändlern in VGZacapaNF im März (siehe ¡Fijáte! 407) und im kürzlich aufgedeckten Fall der so genannten "Bande des verrückten Mariachi" (eigentlich Bezeichnung für "typisch VGmexikanischeNF" Musiker), in den vier Polizisten involviert sein sollen, die mutmasslich Privatpersonen erpresst und Lastwagen gestohlen haben.

Wie zu erwarten, fällt das Echo auf die CICIG-Resultate äusserst gegensätzlich aus. Während Menschenrechts- und SicherheitsexpertInnen die grundlegende und vor allem fundierte Analyse der institutionellen Ebenen, auf denen Straflosigkeit herrscht, wertschätzen und, wie VGSandino Asturias vom Studienzentrum von Guatemala (VGCEGNF) die darauf beruhenden Empfehlungen als Wegweiser zur Umstrukturierung von Institutionen und Praktiken zum Thema Sicherheit begrüssen, stellen diejenigen, die der CICIG von Vornherein skeptisch gegenüberstanden, die Kommission an sich in Frage, da sie keine konkreten Ergebnisse erkennen. Wahrscheinlich hofften sie tatsächlich auf spektakuläre Festnahmen und Verhaftungen von Drogenbossen und politischen GegnerInnen. Angesichts der gründlichen und tatsächlich professionell-diskreten Arbeit der CICIG, auf die sie keinen Einfluss haben und die strukturelle Aspekte benennt, stellen sie nun fest, dass ihre persönlichen Interessen eindeutig tangiert werden und die CICIG den Finger in die Wunden legt, von denen sie bislang profitieren. Schliesslich diskutiert der Kongress nicht ohne Grund seit rund elf Jahren das stets als dringlich dargestellte Waffen- und Munitionsgesetz. Und selbst für die anderen, von Castresana benannten Gesetze liegen längst Reformvorschläge vor, die ständig aufgeschoben werden. Fast trotzig mutet auch die Reaktion vom Obersten Gerichtshof (CSJ) auf die Vorwürfe ob der gerade dieser Institution immanenten Straflosigkeit an: Hätte die CICIG beizeiten engeren Kontakt zum Justizwesen gesucht, hätte sie gesehen, dass all die geforderten Reformen längst in die Wege geleitet seien, meint Richter Luis Fernández Molina. Und hinsichtlich der bemängelten CSJ-Praxis entgegnete er, das Gericht würde durchaus in Fällen mit ausreichender Beweis- oder Indizienlast Urteile fällen, aber selbstverständlich keine subjektiven Rechtssprüche emittieren.


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