Institutionelle Veränderungen in Sachen Menschenrechte
Fijáte 378 vom 7. Februar 2007, Artikel 7, Seite 5
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Institutionelle Veränderungen in Sachen Menschenrechte
Guatemala, 3. Feb. Bis zum 7. Februar empfängt das Erzbischöfliche Menschenrechtsbüro (ODHAG) die Unterlagen von Interessierten, die sich auf den Leitungsposten des Menschenrechtsprokurats (PDH) für die nächsten fünf Jahre (2007-12) bewerben wollen. Soziale und Menschenrechtsorganisationen rühren jetzt die Werbetrommel, einerseits, um die für die Auswahl zuständige Menschenrechtskommission des Kongresses zu einem transparenten Prozess aufzurufen, andererseits, um die Bevölkerung zur aktiven Begleitung desselben zu animieren. Neben den formalen Kriterien, älter als 40 Jahre zu sein und entweder eine Amtszeit im Berufungsgericht bzw. einer entsprechenden Instanz oder 10 Jahre als Anwalt/Anwältin tätig zu sein, haben die zivilen Organisationen einen ethischen Richtkatalog aufgestellt und verlangen professionelle Verbindlichkeit mit der Verteidigung der Menschenrechte, politische Unabhängigkeit und fachliche Kompetenz. Eine Kandidatin, die diese Ansprüche erfüllt und entsprechend von zahlreichen Frauengruppen unterstützt wird, ist die Anwältin Hilda Morales Trujillo, die sich im jahrelangen Kampf um die Menschenrechte allgemein und die Rechte der Frauen und Minderjährigen im Speziellen national und international verdient gemacht hat, wofür sie neben vielen Auszeichnungen 2004 von Amnesty International zur Botschafterin des Gewissens erwählt wurde. In letzter Zeit hat sie an der Redaktion des Vorschlags für das Adoptionsgesetz gearbeitet sowie in der Lobbyarbeit für die Billigung und Ratifizierung der Interamerikanischen Konvention zur Prävention, Sanktion und Ausrottung der Gewalt gegen Frauen. Während der derzeitige Amtsinhaber Sergio Morales seine Wiederwahl anstrebt und der aktuelle Leiter der ODHAG, Nery Rodenas, postuliert ist, hat der parlamentarische Kommissionsleiter, Edgar Alfredo Rodríguez, bereits die Beteiligung ziviler Organisationen am Auswahlverfahren ausgeschlossen. Dabei fordern diese laut Orlando Blanco vom Kollektiv Sozialer Organisationen (COS) lediglich einen transparenten Prozess, um zu vermeiden, dass es wieder zu Ernennungen kommt, in denen eindeutig (partei-)politische Interessen Ausschlag gebend sind. Derweil veröffentlichte die PDH ihren Bericht 2006 - mit wenigen Neuigkeiten. Die 24´020 Anklagen wegen Verletzungen von Menschenrechten, die sie im vergangnen Jahr entgegengenommen hat, verweisen vielmehr auf die sich verschärfende Situation der öffentlichen Sicherheit der BürgerInnen in Form von Gewalt und Kriminalität. Sergio Morales unterstreicht dabei die notorisch schwache Kapazität des Staates, um sowohl das gemeine wie organisierte Verbrechen einzudämmen und versteckten wie parallelen Machtstrukturen entgegenzutreten, die in einem Ambiente von Straflosigkeit und extremer Schwäche von Sicherheits- und Justizsystem gedeihen. Nach oben |
Der vollständige Bericht findet sich im Internet unter www.pdh.org.gt/html/Informes/anuales/Informe%20Anual %20Circunstanciado%202006.pdf Unterdessen arbeitet der Generalprokurator, Mario Gordillo, einen Vorschlag aus, in seiner Institution eine spezielle Menschenrechtsabteilung einzurichten. Auf Dauer will er damit die Präsidiale Menschenrechtskommission (COPREDEH) überflüssig machen, denn das Generalprokurat (PGN), "als Staatsvertretung, sollte die Institution sein, die das Thema auf nationaler wie internationaler Ebene handhabt", so Gordillo ehrgeizig. Bislang ist es die COPREDEH, die in Fällen auftritt, in denen Guatemala international wegen Menschenrechtsverletzungen angeklagt wird, dabei wird sie von der PGN sekundiert. Doch Miguel Ángel Albizures vom Menschenrechtszentrum CALDH weist darauf hin, dass die PGN bislang weder ihre Funktion zur Verteidigung der Menschenrechte erfüllt hat noch in irgendeiner Form gegen die illegale Adoption von Mädchen und Jungen vorgegangen ist, was im Prinzip eine ihrer aktuellen Hauptaufgaben sein müsste. Im vergangenen Jahr hatte die Menschenrechtskommission des Kongresses die Ko-Existenz von COPREDEH und Menschenrechtsprokurat (PDH) analysiert. Dabei warnte sie vor der mangelnden interinstitutionellen Zusammenarbeit und Funktionsdopplung. Indes hat die PDH wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade die COPREDEH Aufgaben ausführt, die ihr gar nicht obliegen. |
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