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Institutionelle Veränderungen in Sachen Menschenrechte

Fijáte 378 vom 7. Februar 2007, Artikel 7, Seite 5

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Institutionelle Veränderungen in Sachen Menschenrechte

Der vollständige Bericht findet sich im Internet unter www.pdh.org.gt/html/Informes/anuales/Informe%20Anual %20Circunstanciado%202006.pdf

Unterdessen arbeitet der Generalprokurator, Mario GordilloNF, einen Vorschlag aus, in seiner Institution eine spezielle Menschenrechtsabteilung einzurichten. Auf Dauer will er damit die Präsidiale Menschenrechtskommission (VGCOPREDEHNF) überflüssig machen, denn das VGGeneralprokuratNF (PGN), "als Staatsvertretung, sollte die Institution sein, die das Thema auf nationaler wie internationaler Ebene handhabt", so Gordillo ehrgeizig. Bislang ist es die COPREDEH, die in Fällen auftritt, in denen Guatemala international wegen VGMenschenrechtsverletzungenNF angeklagt wird, dabei wird sie von der PGN sekundiert.

Doch VGMiguel Ángel AlbizuresNF vom Menschenrechtszentrum VGCALDHNF weist darauf hin, dass die PGN bislang weder ihre Funktion zur Verteidigung der Menschenrechte erfüllt hat noch in irgendeiner Form gegen die illegale Adoption von Mädchen und Jungen vorgegangen ist, was im Prinzip eine ihrer aktuellen Hauptaufgaben sein müsste.

Im vergangenen Jahr hatte die Menschenrechtskommission des Kongresses die Ko-Existenz von COPREDEH und Menschenrechtsprokurat (PDH) analysiert. Dabei warnte sie vor der mangelnden interinstitutionellen Zusammenarbeit und Funktionsdopplung. Indes hat die PDH wiederholt darauf hingewiesen, dass gerade die COPREDEH Aufgaben ausführt, die ihr gar nicht obliegen.


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