Freihandelsabkommen mit den USA trägt erste (faule) Früchte
Fijáte 382 vom 4. April 2007, Artikel 2, Seite 3
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Freihandelsabkommen mit den USA trägt erste (faule) Früchte
Guatemala, 14. März. Ganz im Schatten des Medienrummels rund um den Staatsbesuch von US-Präsident Klägerin ist die Railroad Development Corporation (RDC), die während der Dieser Klage vorausgegangen war eine Anzeige der guatemaltekischen Regierung gegen RDC im August 2006, in der das Unternehmen beschuldigt wird, im Gegenzug für die Benutzung der 12 noch aus FEGUA-Beständen stammenden Lokomotiven nicht in die Reparatur und Wiederinbetriebnahme des Bahnbetriebs zu investieren und damit die guatemaltekischen Staatsinteressen zu schädigen. Dabei hatte die Klägerin, also die guatemaltekische Regierung, vergessen, dass sie kurz zuvor mit den Vereinigten Staaten das Freihandelsabkommen CAFTA unterzeichnet hatte, in dessen Kapitel 10 den ausländischen (Privat-) Investoren diverse Freiheiten und juristische Mittel in die Hände gelegt wurden. Während die Klage guatemaltekischer Staat vs. RDC in den guatemaltekischen Gerichtsmühlen stecken geblieben ist, wird die Klage RDC vs. guatemaltekischer Staat vor dem Internationalen Zentrum für die Beilegung von Investitionsstreitigkeiten (ICSID) in Die juristischen Interessen der RDC werden ausgerechnet von Regina Vargo vertreten, die bei der Verhandlung des CAFTA Leiterin der US-amerikanischen Delegation war und entsprechend jedes Wort dieses Vertrags kennt. "RDC hat das absolute Recht, diesen Fall vor ein internationales Schiedsgericht zu tragen", lautet ihr simpler Kommentar zu der Angelegenheit. Die guatemaltekische Regierung hat nun zwei Monate Zeit, um sich eine juristische Strategie zurechtzulegen. Ein solcher Prozess kann laut ExpertInnen bis zu zwei Jahren dauern. Wird der guatemaltekische Staat verurteilt, muss er zur auferlegten Entschädigungszahlungen mit einer zusätzlichen Strafzahlung bis zu 15 Mio. US-$ rechnen. Darauf angesprochen, meinte der guatemaltekische Generalprokurator Eine andere konkrete Folge des Inkrafttreten des Freihandelsabkommens CAFTA ist gemäss der Nachrichtenagentur Poonal |
Nach dem Einsatz gab die Guatemaltekisch-Amerikanische Handelskammer (AmCham Guatemala) die Veröffentlichung einer Studie mit dem Titel "Piraterie in Guatemala" bekannt, nach der jedeR GuatemaltekIn monatlich 25 US-Dollar für den Kauf von gefälschten Produkten aufwende. Jährlich handle es sich um rund 392,4 Millionen US-Dollar, die dem Fiskus aufgrund der nicht gezahlten Die Abteilung für Patentrecht und Markenschutz der USA schult PNC-BeamtInnen in der Erkennung gefälschter Produkte und in der Prozedur einer Razzia. Dies sei nach der Auffassung von Carolina Castellanos, der Vorsitzenden der AmCham Guatemala, deshalb notwendig, weil die PNC zwar gefälschte Produkte beschlagnahme, nicht aber die Geräte, die während der Produktion zum Einsatz kommen. "Es ist notwendig, alles, was mit dem illegalen Vorgehen in Verbindung steht, zu beschlagnahmen, auch Computer und andere technische Geräte zur Verpackung, Etikettierung sowie Stühle und Lampen wenn nötig." Castellanos wies weiter darauf hin, dass hinter der Herstellung und Verbreitung illegaler Produkte Netzwerke des Die Informationen der Staatsanwaltschaft deuten hingegen auf eine andere Version als die von AmCham hin. Laut Mynor Melgar von der Abteilung für Verstösse gegen das Patentrecht werde ein Teil der Produkte in Guatemala selbst produziert. Ein weiterer Teil stamme aus Bevor das Freihandelsabkommen in Kraft trat, lag die Strafe für Patentrechtsverletzungen bei ein bis vier Jahren auf Bewährung, nach in Kraft treten, wurde diese auf sechs Jahre ohne Bewährung angehoben. Die Handelskammer AmCham, die eine konsequente Umsetzung der im Abkommen festgelegten Vereinbarungen fordert, verlangt die Anhebung des Strafmasses auf zehn Jahre, was laut Melgar "keine Lösung darstellt". Angesichts der hohen Zahl von beteiligten Personen würde das nur zu einer Überlastung des Justizapparates führen. |
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