Gesetz gegen das organisierte Verbrechen kommt in Bewegung
Fijáte 388 vom 27. Juni 2007, Artikel 7, Seite 6
Original-PDF 388 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 --- Nächstes Fijáte
Gesetz gegen das organisierte Verbrechen kommt in Bewegung
Guatemala, 18. Juni. RichterInnen und StaatsanwältInnen sind der Ansicht, dass nicht nur die in der letzten Zeit von der Hauptgrund für das richterliche Vorgehen ist das in den meisten Fällen fehlende Beweismaterial von Seiten der Staatsanwaltschaft, die die verdächtigte Person mit dem Verbrechen tatsächlich in Verbindung bringt. Ausserdem zeugten die polizeilichen Verhaftungsprotokolle von zahlreichen Formfehlern. So wird darin festgehalten, dass eine Person festgenommen wurde, weil sie "auf verdächtige Weise lief", während das Gesetz klar festschreibt, dass die einzigen Gründe für eine Verhaftung bei Ertappten in flagranti oder aber eine richterliche Anordnung seien. Ein weiteres Manko der polizeilichen Festnahmen sei die Tatsache, dass sich die beteiligten PNC-AgentInnen oft in ihren Aussagen widersprechen würden. Entsprechend weckten selbst für den Staatsanwalt gegen das organisierte Verbrechen, Jorge Luis Donado Aber auch die PNC selbst steckt in der Zwickmühle. So erklärt der Chef des Zentraldistrikts, dass das Problem weniger an der herrschenden Unsicherheit sondern an den rechtlichen Lücken liegen würde. Neben dem fehlenden Beweismaterial sowohl sicherlich wegen fehlender Professionalität der AgentInnen als auch aufgrund der Veränderung des Tatortes liegt das Hauptproblem daran, dass die Opfer aus Angst vor Repressalien keine ZeugInnenaussage zu leisten bereit sind. So können die Festnahmen als illegal betrachtet werden und die beteiligten AgentInnen selbst ins Gefängnis wandern. Wenigstens auf legaler Ebene hat sich in Sachen Bekämpfung des organisierten Verbrechens etwas getan. Mit dem bereits im letzten Jahr nach langer Erörterung verabschiedeten Gesetz gegen das organisierte Verbrechen sollen vornehmlich denjenigen kriminellen Gruppen das Handwerk gelegt werden, die sich Erpressungen, Geiselnahmen, Nun sind drei ebenfalls heiss diskutierte Reglements in Kraft getreten und beinhalten die Normen, die den legalen Rahmen zur Anwendung von Telefonabhörmassnahmen, dem Einsatz verdeckter Ermittlerinnen und die überwachte Übergabe von Drogen oder Geld beinhalten. Das Abhören von Telefongesprächen darf demnach nur mit Autorisierung eineR RichterIn durchgeführt werden, wobei die Polizei verpflichtet ist, täglich die dabei erhaltenen relevanten Daten schriftlich festzuhalten. Für die Einschleusung verdeckter Ermittlerin die kriminellen Organisationen, die der Staatsanwaltschaft obliegt, soll eine Auswahl von qualifizierten AgentInnen getroffen werden. Auch die Einschleusung von Ködern liegt in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Der Stein des Anstosses der währenden Diskussion ist und bleibt die Frage nach der Verfassungskonformität der Telefonlauschaktionen. Die einen Rechtsexpertinnen sehen diese als gegeben an, da es sich um spezielle Ausnahmesituationen und die Sicherung durch den richterlichen Beschluss handele, die anderen berufen sich auf das Urteil des |
Auch auf zivilgesellschaftlicher Ebene läuft die Diskussion weiter. Während Seine Sorge um das fehlende qualifizierte Personal zur Durchführung der Rechtsbestimmungen nimmt auch Die Angst von Organisationen der Zivilgesellschaft, die vorgeschlagenen Methoden könnten auch gegen sie verwendet werden, hält sie für gerechtfertigt, seien diese Gruppen doch schon immer im Fokus der Regierungskontrollen, jetzt würden einfach noch mehr elektronischen Mittel dafür eingesetzt. Auch wenn Innenministerin |
Original-PDF 388 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 --- Nächstes Fijáte