Klage gegen Chiquita Banana
Fijáte 388 vom 27. Juni 2007, Artikel 4, Seite 4
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Klage gegen Chiquita Banana
Guatemala, 10. Juni. Das Kulturhaus von Guatemala in Los Angeles, USA, informierte in Vertretung der geflüchteten GuatemaltekInnen in den USA, dass es noch im Juni sowohl eine Zivil- wie eine Strafklage beim Höchsten Gerichtshof in Guatemala einreichen wolle. Und zwar gegen das transnationale Unternehmen Chiquita Banana. Und zwar wegen Verletzungen der Menschenrechte, Verschwörung und Beihilfe zu den Morden, die während des internen bewaffneten Konflikts in Guatemala begangen wurden. Chiquita Brands hat in der Zwischenzeit einige Male den Namen gewechselt. Als United Fruit Company kam sie Anfang des 20. Jahrhunderts nach Guatemala und operiert in Guatemala derweil auch unter dem Namen Del Monte. "Wir mussten die Geschichte auf Grundlage von historischen Unterlagen und von Dokumenten rekonstruieren, die vom US-amerikanischen Geheimdienst CIA freigegeben worden sind", berichtet Byron Vázquez, Leiter des Kulturhauses. Selbst ein US-amerikanischer Diplomat habe öffentlich eingestanden, dass die United Fruit Company ein Staat in einem anderen Staat war; und das Konzept der "Bananenrepublik" sei geprägt worden durch die Lebensbedingungen in Guatemala und dessen Nachbarländern, so Vázquez, und weiter: "Der Bürgerkrieg hatte einen kommerziellen Hintergrund, er war ein Manöver, um die Kontrolle und die wirtschaftlichen Interessen der United Fruit Company zu erhalten. Dieses Unternehmen hat die Regierungen finanziert, sie feuerte und setzte Regierungen nach ihrer Laune ein. Die guatemaltekischen Flüchtlinge während des Konflikts, die nach Kanada oder Mexiko geflüchtet waren, konnten einen legalen Aufenthaltsstatus bekommen, dank der Verpflichtungen, die diese Länder in den Friedensverträgen eingegangen waren. Doch von denjenigen GuatemaltekInnen, die damals in die USA geflohen waren, laufen noch heute mehr als 200´000 Gefahr deportiert zu werden. Nach oben |
"Wir setzen jetzt legale Grundlagen, damit die Verantwortlichkeiten festgestellt werden und Gerechtigkeit geübt wird", kommentiert Vázquez die eingereichte Klage. "Es ist ungerecht, dass den GuatemaltekInnen jetzt von den USA erzählt wird, sie dürften nicht hier bleiben, nachdem sie Opfer einer politischen und wirtschaftlichen Konspiration gewesen sind. Die Antwort eines Vertreters der guatemaltekischen Regierung darauf fällt lapidar aus: "Jede Person hat das Recht Klage einzureichen, wenn sie sich verletzt fühlt oder der Meinung ist, dass ihre Rechte verletzt worden seien. Das Kulturhaus hat bereits einen Prozess angefangen und es bleibt nun abzuwarten, wie der Oberste Gerichtshof entscheidet." Parallel wird gegen Chiquita Brands auch in Kolumbien geklagt. Anwälte von Familienangehörigen von ermordeten Opfern durch Paramilitärs und der Guerilla, mit denen Chiquita zugestanden hat, Geschäfte gemacht zu haben, haben im Namen von 144 Ermordeten Klage eingereicht. In diesem Jahr gab Chiquita Zahlungen in Höhe von 1,7 Mio. US-$ an die Vereinigte Selbstverteidigung Kolumbiens (AUC) zu, um ihre Angestellten zu "schützen". |
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