Dem Wahlgericht wird der Prozess gemacht
Fijáte 398 vom 21. Nov. 2007, Artikel 6, Seite 4
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Dem Wahlgericht wird der Prozess gemacht
Guatemala, 17. Nov. Das Oberste Wahlgericht (TSE) steht im Zusammenhang mit den abgeschlossenen Wahlen nicht nur seit Beginn an wegen umfassender Unfähigkeit in der Kritik, sondern seine RichterInnen in Kürze sogar wohl vor Gericht. Vorher muss der Kongress noch, wie vom Verfassungsgericht (CC) beschlossen, entscheiden, ob die Immunität der TSE-Vorstehenden überhaupt aufgehoben wird. Vorgeworfen wird diesen Verfassungsbruch, Verwirrung des Wahlprozederes (weil Personen das Wählen an Orten erlaubt wurde, in denen sie nicht registriert waren), Betrug an den WählerInnen, Autoritätsmissbrauch, unterlassene Pflichterfüllung, verfassungswidrige Resolutionen, unterlassene Anzeigenerstattung, Justizverweigerung und böswillige Verzögerung. Auch die Kammer der AnwältInnen und NotarInnen (CANG) unterstützt die Prozessforderung. Ehemalige KandidatInnen auf Bürgermeistereiposten, zusammengeschlossen in der Nationalen Front der guatemaltekischen Würde, hatten die Klage eingereicht sowie vor dem Verfassungsgericht den Einspruch gegen die vom Obersten Gerichtshof (CSJ) entschiedene Archivierung derselben durchgesetzt. Auf Geheiss des Verfassungsgerichts müssen die TSE-RichterInnen nun auch den imposantesten Stein des Anstosses ihrer Amtsausübung aus dem Weg räumen. Nämlich binnen Kürze die Liste aller gewählten BürgermeisterInnen einreichen und den KandidatInnen mitteilen, ihr Amt nicht eher antreten zu dürfen, bis sie das "finiquito" genannte und von der Nationalen Rechnungsstelle (CGN) ausgestellte Dokument vorlegen, in dem ihr Vermögen offengelegt wird. Bei vielen von ihnen hatte das TSE darauf bislang verzichtet und damit klar gegen das Wahlgesetz verstossen. Nach oben |
Dabei wollen sich alle fünf TSE-RichterInnen im März zur Wiederwahl stellen, obwohl bereits ihre Selektion vor sechs Jahren als politisch abgekartetes Spiel kritisiert wurde, mit dem Efraín Ríos Montt bei den Präsidentschaftswahlen 2003 seine Kandidatur durchzusetzen vermochte. Derzeit wird bereits die Wahlkommission aus VertreterInnen der juristischen Fakultäten und der CANG zusammengerufen, die eine Liste von 40 KandidatInnen aus den Mitgliedern der Gremiumskammer aufzustellen hat, aus der schliesslich vom Kongress fünf AmtsträgerInnen und fünf VertreterInnen gewählt werden. |
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