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Ausschreibung von Xalalá öffentlich

Fijáte 395 vom 10. Oktober 2007, Artikel 4, Seite 4

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Ausschreibung von Xalalá öffentlich

Die Ministerin für Energie und Minen, Carmen Urízar, weist zu allem Überfluss auch noch darauf hin, dass die Volksbefragungen in den anrainenden Gemeinden, die im Frühjahr dieses Jahres ein deutliches NEIN zum Bau des Wasserkraftwerkes Xalalá als Resultat brachten, nicht als bindend aufgefasst würden, einen entsprechenden Entscheid hätte schliesslich das VGVerfassungsgerichtNF gefällt. Vielmehr wolle man stattdessen eine Bewusstseinskampagne in der Region starten und dem Vorhaben so den Weg ebnen, schliesslich müsse der steigende Bedarf an Energie im Land gedeckt werden.

Jorge Mario Sub von der Guatemaltekischen Front der Betroffenen und Bedrohten durch VGStaudämmeNF und zur Verteidigung des Wassers (FGARDA) erinnert derweil daran, dass die Volksbefragungen im Rahmen der VGILONF-VGKonvention 169NF und dem Munizipalkodizes durchgeführt wurden und somit rechtens und vom Staat zu respektieren seien. Dieser müsse sich zudem vielmehr dazu verpflichten die Ökosysteme zu schützen.

Die kommunale Kommission, die sich der Nachbereitung der VGVolksbefragungNF im Ixcán annimmt, weist zudem in einem Kommuniqué darauf hin, dass die Konsultation der Bevölkerung keinerlei Ablehnung der Stromversorgung des Landes dargestellt habe, sondern die Ablehnung eines Projektes, dessen Durchführung nachweislich schwerwiegende Schäden für die Gemeinden des Ixcán, der Region Uspantán und Cobán mit sich bringe. Denn die produktivsten Felder werden durch den Bau des Wasserkraftwerkes geflutet und sogar die Wohnhäuser und Infrastruktur unter Wasser gesetzt. Ausserdem müssten die indirekten Konsequenzen für die flussabwärts liegenden Gemeinden bedacht werden, da der Flusslauf sowie die Qualität wie Quantität des Wassers unweigerlich beeinflusst würden. Daraus folgten wiederum Beeinträchtigungen für die Ackerböden, von weiteren Umwelt- und Klimaveränderungen ganz abgesehen.

Die betroffenen Gemeinden widersetzten sich dem Projekt schlicht und einfach deswegen, weil der Staat vorschlage, ihre grundlegenden Rechte zu verletzen - ihr Recht auf Leben, auf Überleben, auf Ernährung, auf Land, auf Wohnraum, auf nachhaltige und einschliessende Entwicklung.

Die Ankündigung der Ausschreibung von Xalalá nahmen die in der FGARDA organisierten Gemeinden des Nordens und Westen des Landes zum Anlass, die Regierung dazu aufzufordern, von den rund 70 vorgesehenen Wasserkraftprojekten dieser Art generell abzusehen.


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