Nachwehen des Papstbesuchs
Fijáte 267 vom 28. August 2002, Artikel 5, Seite 4
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Nachwehen des Papstbesuchs
Guatemala, 15. Aug. Als eine Begleiterscheinung des diesjährigen Papstbesuchen entflammte in Guatemala wieder einmal die bereits mehrmals erfolglos geführte Diskussion über die Abschaffung der Todesstrafe. Bereits im Vorfeld des Besuchs reichte Präsident Portillo den Vorschlag für eine Gesetzesänderung ein, im Zuge derer die Todesstrafe in eine Gefängnisstrafe von 50 Jahren umgewandelt würde. Im Moment warten in Guatemala 36 Häftlinge auf die Vollstreckung des Urteils. Portillo ist zwar in seiner Funktion als Präsident der einzige, der im Einzelfall eineN zum Tode VerurteilteN begnadigen kann, eine entsprechende Gesetzesänderung muss jedoch vom Kongress mit mindestens 64 Stimmen angenommen werden. Die FRG schlug in einer demokratischen Anwandlung gar vor, eine Volksabstimmung zu diesem Thema zu machen - aus finanziellen Gründen am besten gleich anlässlich der Wahlen 2003. Der Papst selber hat sich nur in einer privaten Audienz mit Präsident Portillo zum Thema Todesstrafe geäussert. In einem Land wie Guatemala, wo jeweils die Vollstreckung der Todesstrafe live am Fernsehen übertragen wird, löste der Vorschlag Portillos zu deren Abschaffung eine polemisch geführte Diskussion aus. Allen voran setzte sich die Mutter der 1996 entführten und ermordeten Studentin Beverly Sandoval für die Beibehaltung der Todesstrafe ein. Im Fall Beverly Sandoval warten drei Männer auf die Vollstreckung des Todesurteils. Argumenten von Todesstrafe-BefürworterInnen, die Abschaffung hätte eine Häufung von Selbstjustizfällen zur Folge und es brauche sie aus Abschreckungszwecken, stellen Todesstrafe-GegenerInnen die aktuelle Realität gegenüber, denn offensichtlich trägt die Existenz der Todesstrafe nicht zu einer Reduktion der Gewaltverbrechen bei. Unterdessen ist der Papst längst wieder abgereist und das Thema kann geflissentlich unter den Tisch gewischt werden: Am 15. August entschied die entsprechende Kommission des Kongresses, das Projekt Portillos nicht weiter zu verfolgen, mit der absurden Begründung, dass es sich bei der Todesstrafe um ein in der Verfassung verankerte Massnahme halte. Dafür nutzten einige Abgeordnete die Gelegenheit, die Gerichte dazu aufzurufen, zu Tode verurteilte Häftlinge nicht monate- bis jahrelang auf die Vollstreckung des Urteils warten zu lassen, sondern dieses prompt und rigoros auszuführen. Damit könne auch der guatemaltekischen Bevölkerung bewiesen werden, dass das Gesetz respektiert und eingehalten werde. Ein anderes Thema, das der Papst zwar bei seinem Besuch in Toronto, nicht jedoch in Guatemala angesprochen hat, ist dasjenige des sexuellen Missbrauchs innerhalb der Kirche. Nach oben |
Dies holte der abtretende Menschenrechtsprokurator, Julio Arango, in seiner Abschiedsrede nach, in der er die Kirche, die JournalistInnen, die Behörden von Flores, Petén und das Militär kritisierte. Konkret forderte Arango den Erzbischof Quezada Toruño dazu auf, die Fälle von Pädophilie im guatemaltekischen Klerus aufzuklären. Arangos Nachfolger, Carlos David de León Argueta, reagierte sofort und verkündete, die drei bekannten Fälle prioritär zu behandeln. |
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