Rahmengesetz der Friedensverträge verabschiedet
Fijáte 341 vom 17. Aug. 2005, Artikel 4, Seite 4
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Rahmengesetz der Friedensverträge verabschiedet
Guatemala, 06. Aug. In Gegenwart von 111 Abgeordneten im Kongress wurde Anfang des Monats einstimmig das Gesetz verabschiedet, das die Friedensverträge, unterzeichnet von der Regierung Alvaro Arzú und der Nationalen Revolutionären Einheit Guatemalas (URNG), als Staatsverpflichtungen anerkennt und Normen sowie rechtliche Mechanismen für deren Erfüllung aufstellt. Die Gesetzesinitiative besagt, dass es dem Staat obliegt, entsprechende normative, institutionelle und politische Veränderungen in Gang zu bringen und durchzuführen. Zudem lenkt das Rahmengesetz die Prozesse der Redaktion, Ausführung, Monitoring, Weiterverfolgung und Evaluation der Aktionen des Staates, die dieser unternimmt, um seine eingegegangenen Verpflichtungen zu erfüllen. Weiter berücksichtigt der neue Erlass, dass die Erfüllung sowohl des Handelns von öffentlichen Institutionen als auch der Gesellschaft im Rahmen der Politischen Verfassung bedarf. Dafür sieht er die Schaffung eines Nationalrates für die Erfüllung der Friedensverträge (CNAP) vor, diesen als Mittel für den Dialog, die Koordination und die Konsenssuche sowie für das Vorantreiben von Politikansätzen, Programmen und Projekten, die zur vollständigen Realisierung der aufgestellten Verbindlichkeiten beitragen. Am 29. Dezember 1996 wurde mit der Unterzeichnung der Friedensverträgedem internen bewaffneten Konflikt ein Ende gesetzt, der während 36 Jahren das Leben von mehr als 200´000 GuatemaltekInnen forderte. Kongresspräsident Jorge Méndez betrachtet das Gesetz als fundamentalen Schritt, das den Friedensverträgen und ihrer Erfüllung legale Formalität verleihe, derweil Alba Estela Maldonado, Abgeordnete der URNG, die Institutionalisierung der Verträge zwar durchaus als einen angemessenen Mechanismus erachtet, um die ausstehende Friedensagenda zu erfüllen. Doch in erster Linie unterstreicht sie die Notwendigkeit, das verabschiedete Rahmengesetz auch zu respektieren anzuwenden, damit es zu einem effektiven Instrument zur Garantie der Ausführung der vereinbarten Staatsverpflichtungen werde. Der Nationalrat CNAP soll aus mehr als 25 Mitgliedern bestehen, darunter einer/m VertreterIn des Friedenssekretariats als Repräsentanz der Regierung, jemandem von der URNG, einem Mitglied des Direktionsvorstands des Kongresses, einem des Finanzministeriums, einer/m RichterIn des Höchsten Gerichtshofes (CSJ) sowie einer delegierten Person pro politischer Partei mit Mehrheit oder Koalitionen mit Vertretung im Kongress. Ebenso wird je einE AbgesandteR der indigenen Völker, der Frauen, der Gewerkschaften, der BäuerInnen sowie der Menschenrechts- und akademischen Organisationen zum CNAP gehören, der Menschenrechtsprokurator wird Mitspracheaber kein Entscheidungsrecht haben, gleiches gilt für einE BeobachterIn der Internationalen Gemeinschaft, als solcher vorgesehen ist der lokale Direktor des UNEntwicklungsprogramms (UNDP). Nach oben |
Das Ökumenische Forum für den Frieden und die Wiederversöhnung (FEPAZ) betrachtet das Rahmengesetz als transzendentale Tatsache, die die Institutionalität der Friedensverträge Realität werden lasse, doch hänge es laut FEPAZ jetzt von der guatemaltekischen Gesellschaft, ihren Gemeinden und Organisationen ab, die Verträge mit Leben zu füllen und möglich zu machen, um die Agenden und Politiken der Regierung zu konterkarieren, deren neoliberale Züge einen grundlegenden Widerspruch zu den Friedensverpflichtungen darstellten. Der Vertreter der Mesa Global, Miguel Ángel Sandoval, kritisiert die Verabschiedung der Gesetzesnorm als sehr spät. Ausserdem werde sie nicht begleitet von einem notwendigen Massnahmenpaket, welches die reale Erfüllung der Friedensverträge stärkt. Vielmehr erscheine die Schaffung des Gesetzes als eine kosmetische Aktion inmitten einer Dynamik, die bestimmt werde von Massnahmen, die im Zusammenhang mit dem Freihandelsvertrag zwischen den USA, Zentralamerika und der Dominikanischen Republik (DRCAFTA) stehen, der das Gegenteil zu den Friedensverträgen darstelle, so Sandoval. Einen weiteren Schwachpunkt zeigt Alberto Ramírez, Wortführer der ArbeiterInnengewerkschaft CGTG, auf, der darauf hinweist, dass das Gesetz nicht mit der Zivilgesellschaft abgestimmt worden sei. Der Soziologe Héctor Rosada Granada, der an den Friedensverhandlungen teilgenommen hatte und erster Friedenssekretär war, benennt in seinem Kommentar des Rahmengesetzes einige der grundlegenden Bedingungen für die Erfüllung der Ziele der Friedensverträge. Zu diesen gehören die menschliche Entwicklung und die öffentliche Sicherheit der BürgerInnen. In Bezug auf die Wirksamkeit des Gesetzes ist es laut Rosada unabdingbar, dass die Bevölkerung dessen Inhalt kenne und der politische Will bestehe, um all die Absichten in Angriff zu nehmen, die in der Agenda des Nationalen Rates der Friedensverträge vorgesehen sind. Bleibt abzuwarten, ob alle Verantwortlichen gewillt sind, diese Bedingungen zu erfüllen bzw. fähig, sie herzustellen. |
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