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Sinn und Zweck von Arbeitsreformen?

Fijáte 295 vom 22. Okt. 2003, Artikel 6, Seite 5

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Sinn und Zweck von Arbeitsreformen?

Grundsätzlich fehlt es an einem Monitoring von Seiten des Staates für die tatsächliche Einhaltung der vorgegebenen Standards durch die ­ selten willigen ­ Firmen. Es wäre zuallererst wichtig, so viele AnalystInnen, entsprechende öffentliche Einrichtungen technisch wie ökonomisch angemessen auszustatten. Gleiches gilt für die seit Mai zu diskutierenden 15 Reformen des Arbeitskodexes, die derzeit auf ihre dritte Lesung im Kongress. Diese schliessen das Recht auf Grundsätzliche Entschädigung (d.h. Zahlpflicht der Arbeitgeber für die geleistete Arbeitszeit auch im Kündigungsfall), das Arbeitsverbot für VGKinderNF unter 14 Jahren, die Einführung einer maximalen Wochenarbeitszeit von 32 Stunden für Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und die Einbeziehung von VGHausangestelltenNF in das Sozialversicherungssystem. Sexuelle Belästigung aller Art soll von nun an mit einer Geldstrafe belegt werden, und es sollen Schutzmassnahmen zugunsten der Angestellten aufgestellt werden. Gegen Letzteres wehren sich die privaten Unternehmen, da sie u.a Gefahr laufen, von ihren Untergebenen vor Gericht zitiert zu werden. Die Gewerkschaften dagegen kritisieren die Unvollständigkeit der Reformen und verlangen die Einbeziehung des Rechts auf gerechte Behandlung des/r Arbeitenden sowie der Organisationsfreiheit.


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