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Was lange währt...: Adoptionsgesetz verabschiedet

Fijáte 400 vom 19. Dez. 2007, Artikel 7, Seite 5

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Was lange währt...: Adoptionsgesetz verabschiedet

Mit den Jahren hat sich daraus eine äusserst mächtige Gruppe entwickelt, zu der AnwältInnen gehören, die darauf spezialisiert sind, "Adoptionen zu organisieren"." Soweit Hernández.

Noch-Präsident VGOscar BergerNF zeigte nicht nur seine Zufriedenheit ob der Gesetzesverabschiedung - "Es ist wunderbar, über eine Adoptionsnorm zu verfügen" - sondern auch eindeutig sein patriarchales Unverständnis der Situation: "Wir wollen, dass dieses Adoptionsgeschäft aus der Welt geschafft wird. Wir wissen von Müttern, die sich gegen einen bestimmten Preis schwängern lassen. Jetzt wird man eine bessere Kontrolle haben können."

Die Anwältin Susana Luarca von der Vereinigung der VerteidigerInnen der Adoption kündigte an, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Zudem stellte sie die Kapazität des Staates in Frage, sich um die Kinder in den staatlichen Waisenheimen zu kümmern. Sollten die notariellen Adoptionen - also die Kindesvergabe allein mittels NotarInnen verschwinden, gäbe es auch keine privaten Kinderheime mehr. Luarca meinte dies als Warnung, doch immer wieder waren nicht erst in letzter Zeit solche Kinderheime ohne staatliche Lizenz entdeckt worden, in denen nicht registrierte Kinder unter katastrophalen Bedingungen ihrer "Auslieferung" harrten.

Mit 109 Ja- und einer Gegenstimme - von eigentlich 158 Abgeordneten, von denen sich jedoch die fehlenden just für diese entscheidende Sitzung entschuldigt hatten, wurde das Adoptionsgesetz letztendlich verabschiedet. Dieses schafft nun den Nationalen Adoptionsrat (CNA), der wiederum die Verfahren und Prozesse reguliert und die nationale Gesetzgebung der Den Haager Konvention anpasst. Nur der unabhängige Abgeordnete Julio Lowenthal votierte mit Nein, seines Erachtens nach müsse das Justizsystem sich der Adoptionsverfahren annehmen.

Der Adoptionsrat autorisiert und verifiziert die zukünftigen Anträge ohne jede Gebühr. EinE Kinder- und JugendrichterIn muss mit Zustimmung der biologischen Eltern, die vorher eine Beratung erhalten sollen und kein Geld, die Adoptionsfreigabe bestimmen. Zwei Verbote wurden im Laufe der Lesungen noch eingebracht: Danach gilt die Zustimmung einer minderjährigen Person zur Adoption nicht als ausschliessliche Rechtfertigungsgrundlage und die Zustimmung der biologischen Eltern darf erst nach der Geburt erfolgen.

Der CNA wählt die Adoptionseltern aus und soll guatemaltekischen Eltern den Vorzug geben, eine internationale Adoption wird nur eingeleitet, wenn die höheren Interessen des Kindes gewahrt bleiben. Und schliesslich müssen die Einrichtungen, die sich derweil um die Kinder kümmern, vom Adoptionsrat bewilligt und kontrolliert werden.

Auch einige europäische DiplomatInnen begrüssten die Gesetzesverabschiedung und kündigten ihr Interesse an, die Adoption von guatemaltekischen Kindern wieder aufnehmen zu wollen, die vor rund fünf Jahren aufgrund der offensichtlichen Rechtslücken unterbunden worden war.


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