Was lange währt...: Adoptionsgesetz verabschiedet
Fijáte 400 vom 19. Dez. 2007, Artikel 7, Seite 5
Original-PDF 400 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 --- Nächstes Fijáte
Was lange währt...: Adoptionsgesetz verabschiedet
Guatemala, 12. Dez. Seit 10 Jahren diskutiert, seit 5 Jahren mehr oder weniger in den Schubladen des Kongresses archiviert, ist dieser Tage trotz Manipulationsversuchen das Gesetz zur Regulierung von Adoptionen verabschiedet worden. Es entspricht der im Mai dieses Jahres ratifizierten Konvention von Den Haag (siehe ¡Fijáte! 386) und tritt wie diese am 01. Januar 2008 in Kraft. Vor allem die Wahl dieses Datums hatte zuletzt für Empörung besonders seitens zivilgesellschaftlicher Organisationen geführt. Im Rahmen der Gesetzeslesungen im Kongress seit November war von den ParlamentarierInnen der Vorschlag in Erwägung gezogen worden, den Eintritt der Norm auf April zu verschieben. Der Grund: die Den Haager Konvention hat in den Gerüchten zufolge hatte eine Reihe von Kongressabgeordneten im Vorfeld zumindest Angebote, wenn nicht auch Bestechungsgelder von der zum florierenden Geschäftszweig avancierten Gruppe erhalten, die sich wenigstens in den fraglichen vier Monaten ihre Einkünfte noch sichern wollten. Ein Ring von AnwältInnen, ÄrztInnen, ÜbersetzerInnen, KinderpflegerInnen und LogistikerInnen hatte von der bislang äusserst laxen Handhabung der Adoptionsvergabe in Guatemala seit Jahren profitiert und im Zweifelsfall - wenn also keine Eltern überredet, bezahlt oder Frauen zeitnah geschwängert werden konnten - der Kindesbeschaffung nachgeholfen, indem sie die benötigten Säuglinge einfach den Müttern zum Teil gar auf offener Strasse entrissen, Kinder entführten und auch entsprechende Kontakte zu Privatkliniken im ganzen Land pflegten. Dem Offizielle Daten belegen, dass zwischen 1997 und 2006 23´474 guatemaltekische Babys praktisch ins Ausland verkauft worden seien und belegen den Ruf Guatemalas als Kinderexportland - dem zweiten nach Die Menschenrechtsaktivistin |
Mit den Jahren hat sich daraus eine äusserst mächtige Gruppe entwickelt, zu der AnwältInnen gehören, die darauf spezialisiert sind, "Adoptionen zu organisieren"." Soweit Hernández. Noch-Präsident Die Anwältin Susana Luarca von der Vereinigung der VerteidigerInnen der Adoption kündigte an, Einspruch gegen das Gesetz einzulegen. Zudem stellte sie die Kapazität des Staates in Frage, sich um die Kinder in den staatlichen Waisenheimen zu kümmern. Sollten die notariellen Adoptionen - also die Kindesvergabe allein mittels NotarInnen verschwinden, gäbe es auch keine privaten Kinderheime mehr. Luarca meinte dies als Warnung, doch immer wieder waren nicht erst in letzter Zeit solche Kinderheime ohne staatliche Lizenz entdeckt worden, in denen nicht registrierte Kinder unter katastrophalen Bedingungen ihrer "Auslieferung" harrten. Mit 109 Ja- und einer Gegenstimme - von eigentlich 158 Abgeordneten, von denen sich jedoch die fehlenden just für diese entscheidende Sitzung entschuldigt hatten, wurde das Adoptionsgesetz letztendlich verabschiedet. Dieses schafft nun den Nationalen Adoptionsrat (CNA), der wiederum die Verfahren und Prozesse reguliert und die nationale Gesetzgebung der Den Haager Konvention anpasst. Nur der unabhängige Abgeordnete Julio Lowenthal votierte mit Nein, seines Erachtens nach müsse das Justizsystem sich der Adoptionsverfahren annehmen. Der Adoptionsrat autorisiert und verifiziert die zukünftigen Anträge ohne jede Gebühr. EinE Kinder- und JugendrichterIn muss mit Zustimmung der biologischen Eltern, die vorher eine Beratung erhalten sollen und kein Geld, die Adoptionsfreigabe bestimmen. Zwei Verbote wurden im Laufe der Lesungen noch eingebracht: Danach gilt die Zustimmung einer minderjährigen Person zur Adoption nicht als ausschliessliche Rechtfertigungsgrundlage und die Zustimmung der biologischen Eltern darf erst nach der Geburt erfolgen. Der CNA wählt die Adoptionseltern aus und soll guatemaltekischen Eltern den Vorzug geben, eine internationale Adoption wird nur eingeleitet, wenn die höheren Interessen des Kindes gewahrt bleiben. Und schliesslich müssen die Einrichtungen, die sich derweil um die Kinder kümmern, vom Adoptionsrat bewilligt und kontrolliert werden. Auch einige europäische DiplomatInnen begrüssten die Gesetzesverabschiedung und kündigten ihr Interesse an, die Adoption von guatemaltekischen Kindern wieder aufnehmen zu wollen, die vor rund fünf Jahren aufgrund der offensichtlichen Rechtslücken unterbunden worden war. |
Original-PDF 400 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 --- Nächstes Fijáte