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Fragwürdig: Gesetz gegen das organisierte Verbrechen ist durch

Fijáte 366 vom 15. Aug. 2006, Artikel 7, Seite 4

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Fragwürdig: Gesetz gegen das organisierte Verbrechen ist durch

Politische und RechtsanalystInnen stehen dem Gesetz weiterhin skeptisch gegenüber. So bemängelt Carmen Aída Ibarra von der VGMyrna Mack-StiftungNF, dass die hoch gelobten neuen Untersuchungsmethoden, wie die verdeckte Ermittlung, Telefonabhörung und kontrollierte Übergaben, zu Machtmissbrauch von Seiten der staatlichen Institutionen führen könnten.

Die Zuständigen des Justizsystems halten das Gesetz unterdessen für eine Unterstützung der guatemaltekischen Gerichtsbarkeit, vorausgesetzt, alle legalen und Verfassungsrichtlinien werden bei der Anwendung respektiert. Erst nach der Veröffentlichung im staatlichen Diario Oficial am 10. August wird die Normative von den RichterInnen auf ihre Verfassungskonformität hin analysiert werden.

Auch VGClaudia SamayoaNF vom Sektor der Menschenrechtsorganisationen übt Kritik. Es sei den Abgeordneten bis zum Ende nicht gelungen, die Notwendigkeit zu begreifen, eine effektive Gesetzgebung gegen das organisierte Verbrechen zu schaffen. "Sie denken dabei mehr an Konzepte wie das der "harten Hand" anstatt an Normen, die neben der Festnahme auch die Verurteilung von Kriminellen erleichtern." Ohne eine angemessene, gesetzlich festgelegte richterliche Kontrolle, so schliesst sich Samayoa den KritikerInnen an, liefen sowohl die Instrumente der verdeckten Ermittlung wie die Telefonabhörung Gefahr, als verfassungswidrig interpretiert zu werden. Jeglicher Beweis, der danach über die erwähnten Wege aufgenommen worden sei und in einem Rechtsprozess vorgelegt werde, könne somit zur Freilassung der Verdächtigen führen.

Laut Samayoa sei mit dem Dekret eine völlig schwache Gesetzeslage geschaffen worden. Eine weitere durchlässige Stelle sei beispielsweise die Definition der Konspiration, da es gegen die Verfassung spricht, als Delikt zu definieren, zu planen, ein Verbrechen zu begehen. Auch hier sei die Freilassung die logische Konsequenz.


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