UNO-Kommission gegen Straflosigkeit wird eingesetzt
Fijáte 375 vom 27. Dezember 2006, Artikel 4, Seite 4
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UNO-Kommission gegen Straflosigkeit wird eingesetzt
Guatemala, 13. Dezember. Mindestens die Vertreter UNO und der guatemaltekischen Regierung, einigten sich und unterzeichneten das Dokument, mit der die Einsetzung einer Internationalen Kommission gegen Straflosigkeit in Guatemala CICIG eingesetzt werden kann. Nun liegt es am guatemaltekischen Kongress, das Abkommen zwischen der Regierung und der UNO ratifizieren, damit die Kommission zu arbeiten beginnen kann. Der entsprechende Entscheid wird in der ersten Januarhälfte 2007 erwartet, doch wie bereits bei der CICACS, dem Vorgängerprojekt der CICIG, wurden Stimmen sowohl aus dem Kongress wie aus Juristenkreisen laut, die davon sprechen, dass die Kompetenzen, die der Kommission zugesprochen wurden, die guatemaltekische Verfassung verletzen. Gemäss den Vereinbarungen der beiden unterzeichnenden Seiten wird sich die CICIG aus ausländischem Personal zusammensetzen und die guatemaltekische Staatsanwaltschaft (MP) in ihrer Arbeit unterstützen. Bislang ist weder bekannt, wieviele Personen in der internationalen Institution arbeiten werden, noch wer den Vorsitz führen wird. Das Mandat ist jedoch eindeutig vorgegeben: es geht um die Aufdeckung klandestiner Organisationen sowie deren Aktivitäten, Vorgehensweisen, Finanzquellen und Verbindungen zu staatlichen Einrichtungen und anderen Sektoren. Die Nachforschungen der Kommission sollen die Zerschlagung der illegalen und im Untergrund tätigen Apparate unterstützen und entsprechende strafrechtliche Sanktionen einleiten. Die CICIG kann in Prozessen als Nebenklägerin aufzutreten, wenn sie dies für notwendig erachtet. Die Medien informierten vorab darüber, dass die Kommission trotz ihres erweiterten Mandates eine Laufzeit von (nur) zwei Jahren haben werde. Das Gesetz erfordere aber zunächst, dass die Legislative die von der Exekutive erzielte Vereinbarung ratifiziere, damit die CICIG ihre Aktivitäten aufnehmen kann. Mehrere Organisationen der Zivilgesellschaft erklärten sich bereit, die CICIG zu unterstützen. Sie forderten den Kongress auf, die betreffende Vereinbarung zu ratifizieren. Einige der Organisationen haben jedoch Zweifel bezüglich der Beteiligung der Staatsanwaltschaft angemeldet. Die Gruppe der gegenseitigen Unterstützung GAM, wies darauf hin, dass die CICIG bei der Ausübung ihres Mandats auf Widerstand stossen könne. So müsse sie wahrscheinlich damit rechnen, dass einige Abteilungen der Justiz keine grosse Kooperationsbereitschaft zeigen werden. Die hauptsächliche Sorge der GAM gilt jedoch einer möglichen Einflussnahme der Staatsanwaltschaft. Die GAM sagte gegenüber der Presse, man müsse in Betracht ziehen, dass viele Institutionen von illegalen und geheimen Strukturen infiltriert seien. Trotzdem bat er die Abgeordneten, die Rechtsnorm zu verabschieden. Nach oben |
Die Myrna-Mack-Stiftung FMM, rief die Öffentlichkeit und insbesondere die Abgeordneten dazu auf, die Bedeutung der CICIG verantwortlich zu reflektieren und einzuschätzen. Zudem wies sie auf den wichtigen Impuls hin, den Initiativen wie diese Kommission geben könnten. Schliesslich gehe von den im Untergrund agierenden Apparaten weiterhin eine erhebliche Gefahr aus. Frieden, Regierbarkeit, Demokratie, Rechtsstaat und die Einhaltung der Menschenrechte blieben gefährdet, wenn man die illegalen Strukturen nicht beseitige, bekräftigte die Myrna-Mack-Stiftung. Generalstaatsanwalt Juan Luis Florido erklärte indes, dass die UNO-Kommission bei den Nachforschungen nur eine assistierende Rolle spielen und keine unabhängige Nachforschungen betreiben werde. Florido kündigte an, er werde die Einrichtung einer Sonderstaatsanwaltschaft prüfen, die sich mit dem Mandat der CICIG auseinandersetzen soll. Er schickte bereits voraus, dass die internationale Struktur nicht unabhängig arbeiten können werde. |
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