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Konzessionsgesetz ­ Aus den Fehlern gelernt?

Fijáte 337 vom 22. Juni 2005, Artikel 1, Seite 1

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Konzessionsgesetz ­ Aus den Fehlern gelernt?

B. von ,,El Correo" (Die Post) oder der Autobahn von Palín nach VGEscuintlaNF zu machen und die Vor- und Nachteile solcher Geschäfte gegeneinander abzuwägen, um die Risiken zu erkennen und begangene Fehler nicht zu wiederholen. Als Gefahren bei der Lizenzvergabe werden aufgezählt: Willkürlichkeit, mangelndes Ausschreibe- und Auswahlverfahren, fehlende Transparenz bei der Abrechnung, sowie VGKorruptionNF, welche in diesem Fall nicht mit dem Auswechseln einer Regierung enden, sondern durch die Verabschiedung des Gesetzes ,,legal" verankert würde. Als möglichen Anhaltspunkt, um zu evaluieren, ob eine Konzession ,,gut" oder ,,schlecht" ist, empfiehlt La Hora einen Blick auf den Gewinn: Wer investiert und wer gewinnt wie viel bei einer Lizenzvergabe? Denn: ,,Die Idee eines jeden Geschäftes ist, wie die Regierungspartei VGGANANF immer sagt, dass wir alle gewinnen. Aber wenn nur die einen gewinnen, müssen wir uns fragen, wo der Hund begraben ist". (Wortspiel: ganar = gewinnen) Genau diesen Blick auf den Gewinn haben Kongressabgeordnete der linken Parteien VGURNGNF und VGANNNF kürzlich geworfen und sind in einer Studie über die Lizenzvergaben am Beispiel der Autobahn Palín ­ Escuintla und des Minentagebaus in Huehuetenango zum nicht überraschenden Schluss gekommen: ,,Konzessionsvergaben sind ein unrentables Geschäft für Guatemala". Im Falle der Autobahn kassiert die VGmexikanischeNF Konzessionsnehmerin, die für den Betrieb und den Unterhalt, inkl. Einkassieren von Autobahngebühren zuständig ist, über einen Zeitraum von sieben Jahren knapp fünf Milliarden Quetzales, während der guatemaltekische Staat bloss 47 Millionen verdient. Ebenfalls um die Suche nach einem sogenannten Mittelweg ging es bei einem Forum, das von der Abgeordneten VGNineth MontenegroNF (Ex-Allianz Neue Nation (ANN), heute Encuentro por GuatemalaNF) und der Friedrich-Ebert-Stiftung organisiert wurde. Eingeladen waren WissenschaftlerInnen und politische BeraterInnen, welche die pragmatische Linie von ,,Das Gesetz kommt sowieso, machen wir das Beste daraus"vertraten, sowie strikte GegnerInnen des Gesetzes. Gemäss Montenegro ging es darum, Gemeinsamkeiten zu definieren, um am Ende einen Gesetzesvorschlag zu haben, hinter dem eine möglichst breite Öffentlichkeit steht. So insistierte zum Beispiel der Universitätsprofessor Alejandro Baldizón darauf, dass eine Privatisierung des öffentlichen Dienstes mit einer garantierten Leistungsverbesserung desselben einhergehen müsse. Was im Fall der Privatisierung der guatemaltekischen Eisenbahn und des Postsystems nicht so war, wie der Konzessionsgegner und Vertreter des Kollektivs der sozialen Organisationen (COS), Ricardo Zepeta, sogleich konterte. Seitens der VGGewerkschaftsvertreterInnenNF wurden Bedenken geäussert, dass die Konsequenzen der Privatisierung für den ArbeitsnehmerInnensektor gravierend seien. Die Realität: Im Artikel 6 des Gesetzesvor-

schlags heisst es, dass eine Lizenzvergabe gekoppelt ist an a) eine adäquate Einhaltung des KonsumentInnenschutzes; b) Anreize zum nachhaltigen Umgang mit und Gebrauch von Naturressourcen; c) die Förderung von privaten Investitionen und des Wettbewerbes und d) den Schutz des kulturellen Erbes und der Natur. Nimmt man den Minentagebau in Guatemala als Beispiel, um diese vier Punkte durchzudenken, wird schnell klar, dass es ,,dem privaten Kapital in erster Linie um Gewinn und erst danach um die Rechte der KonsumentInnen geht. Was die natürlichen Ressourcen betrifft, weiss man, dass der Privatsektor der Hauptverantwortliche für die Umweltzerstörung im Land ist. Was die private Investition und den Wettbewerb betrifft, kann man nur hoffen, dass der Protektionismus zwischen transnationalem und dem damit gekoppelten nationalen Kapital ein Ende hat. Und im Fall des Schutzes des kulturellen Erbes gibt es genügend Beispiele dafür, dass die Privatinitiative dieses nicht schützt sondern dessen Ausbeutung zum Ziel hat". (Ausschnitt der Stellungnahme der ANN zum Konzessionsgesetz) ,,Von vorne beginnen" Verfassungswidrigkeiten, Fehler und unpräzise Formulierungen sind die Mängel, welche die Univeristät San Carlos (VGUSACNF) der Gesetzesinitiative attestiert und deshalb vorschlägt, den vorliegenden Entwurf zu vernichten und einen neuen auszuarbeiten. In einer Pressekonferenz erklärte der Rektor der USAC, Luis Alfonso Leal, dass ProfessorInnen und StudentInnen eines Masterstudiengangs in Verfassungsrecht das umstrittene Projekt einer genauen Analyse unterzogen hätten und zum Schluss gekommen seien, dass es unklar und kontrovers sei und einer teilweisen oder noch besser totalen Revision unterzogen werden müsse. Unklarheiten fänden sich z. B. bei der Präzision der Konzessionsdauer, bei der Definition, wer überhaupt konzessionsberechtigt sei, bei der Frage der nationalen Souveränität, beim Thema Mitspracherecht der indigenen Bevölkerung gemäss VGILONF-VGArtikel 169NF, beim KonsumentInnenschutz, etc. Der Forderung der USAC nach einem gänzlichen Neuanfang schloss sich auch das COS an. Ob die Regierung bereit ist, diesen Radikalvorschlag zu überdenken, wird sich in den nächsten Wochen zeigen.


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