Die BäuerInnen machen ihren Kampf wieder publik
Fijáte 363 vom 5. Juli 2006, Artikel 7, Seite 6
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Die BäuerInnen machen ihren Kampf wieder publik
Guatemala, 05. Juli. Seit Ende Juni und als Zeichen des Protests gegen die Festivitäten, die das Militär für den 30. Juni geplant hatte, haben mehr als 600 Familien insgesamt sechs Fincas besetzt, die alle Staatseigentum und derzeit dem Militär zugeschrieben sind. Die BäuerInnen fordern damit eine Politik der Rückgabe der Ländereien. Ausgesucht für die Besetzung wurden die Fincas Visan oder Lajputaj in Nebaj, Departement Quiché, San José las Lágrimas, in Esquipulas, Chiquimula, Las Nubes in Gualán, Zacapa sowie Sexán und el Zapotal in Chisec, Alta Verapaz und Santa Inés, im Munizip Santa Cruz Verapaz. Unterstützung erhalten die Besetzenden von der BäuerInnenorganisation der Verapazes (UVOC), der Nationalen BäuerInnenkoordination (CNOC) sowie der BäuerInneneinheit CUC. Neben der Forderung nach einer Politik der ländlichen Entwicklung, demonstrieren die BäuerInnen auf diese Weise ihre Ablehnung gegen das Inkrafttreten des Freihandelsvertrags mit den USA sowie gegen die Remilitarisierung zwecks vermeintlicher Inneren Sicherung des Landes. Die Finca Visan oder Lajputaj umfasst rund 360 Hektar Land, von denen der Grossteil brachliegt. Die organisierten BäuerInnen fordern die Regierung auf, ihnen das Gelände zu überschreiben als einen Schritt des Prozesses, die Terrains wieder zu erlangen, die einst den indigenen Völkern gehörten. Die CUC erinnerte daran, dass die Kaserne in Nebaj in den 80er Jahren Kommandostützpunkt war, von dem aus die Operationen der Politik der Verbrannten Erde im Norden des Landes geplant wurden. Während das Militär bereits eine Klage bei der Staatsanwaltschaft eingelegt hat, sind erste Gespräche zwischen dem Agrarsekretariat (SAA) und den Protestierenden aufgenommen worden. Diese kündeten jedoch bereits an, die Besetzung erst aufzuheben, bis tatsächlich rechtliche und von ihnen akzeptable Lösungen erreicht wurden, im Klartext, die Legalisierung der Ländereien als Eigentum der BäuerInnen. Während die Gemeinde Telemán im Departement Alta Verapaz bekannt machte, dass sie von einem Zuckerrohrunternehmen bedroht werden, in dem dieses zum einen eine enorme Mauer gebaut hat, um einen Flussstrom umzuleiten und zum anderen einen langen und tiefen Graben ausgehoben habe, was zur Folge hat, dass die Häuser und Strassen des Dorfes nicht nur jetzt in der Regenzeit von Schlamm und Wasser überschwemmt werden, liegen auch an der Südküste Klagen gegen Zuckerrohrproduzenten vor. Nach oben |
In Escuintla haben Arbeiterfamilien vor Jahren ihre bescheidenen Wohnhäuser an der Eisenbahnstrecke gebaut und stehen nun unter dem Druck Grossgrundbesitzern, die sie auffordern, die Ländereien, die unter Álvaro Arzú dem privaten Eisenbahnunternehmen Fegua überschrieben wurden. Auch die Familienangehörigen des Präsidenten Bergers stehen einmal wieder in der Kritik. Der Gewerkschafter Esvin Ranferí López Castro, Anführer der BäuerInnen der Finca Florencia im Munizip Colomba Costa Cuca, Quetzaltenango, berichtet, dass die privaten Sicherheitskräfte der Finca ihn permanent belagern, was ihn um die eigene wie die Sicherheit seiner Familie fürchten lässt. Lopez erinnert daran, dass eine Gruppe von organisierten ArbeiterInnen ihre Rechte gegenüber den BesitzerInnen der Finca - eben Verwandte Bergers - seit einiger Zeit einklagen. Unterdessen nähern sich die Privatwächter seinem Haus und geben Schüsse ab, für López eindeutiges Zeichen der Einschüchterung, dabei liegt beim Arbeitsrichter von Coatepeque bereits ein firmiertes Dokument, gemäss dem sich die Parteien gegenseitig zu respektieren haben. Am 11. Juni verzeichneten 18 GewerkschafterInnen einen Erfolg ob ihrer Forderungen, bestätigte doch der selbe Arbeitsrichter, dass ihnen zwei beschlagnahmte Immobilien als Lohnkompensation überschrieben würden, doch die Finqueros legten schlicht und einfach einen Ungültigkeitseinspruch ein. Von Seiten der BäuerInnen wird dies als reine Schikane bewertet, um den Prozess der Konfliktresolution in die Länge zu ziehen, der, muss er vor Gericht behandelt werden, leicht 10 Jahre dauern kann. |
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