Der Staat muss seine Karten offenlegen
Fijáte 434 vom 06. Mai 2009, Artikel 4, Seite 4
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Der Staat muss seine Karten offenlegen
Guatemala, 30. April. Seit dem 21. April müssen alle Institutionen, die staatliche Gelder erhalten und ausgeben, Rechenschaft über ihre Geldflüsse ablegen, und zwar in aktualisierter Version vor jeder Person, die Informationen haben möchte. Und zwar ohne bürokratische Hürden (siehe ¡Fijáte! 421). Diese Pflicht obliegt neben den Ministerien, Regierungssekretariaten und staatlichen Instanzen auch den Gemeindeverwaltungen und den staatlich finanzierten Nicht-regierungsorganisationen. Auch die Treuhandfonds müssen auf Anfrage offengelegt werden. Das im Oktober verabschiedete Gesetz sieht zwei Zugangsvarianten vor: die persönliche Anfrage am obligatorisch dafür eingerichteten Informationsschalter in den Behörden und Geschäftsstellen, oder via Internet. Das Andere versuchen sich vor dem Blick hinter ihre Kulissen zu winden, indem sie Informationen unvollständig oder verallgemeinert darstellen oder aber zusammengehörige Informationen verstreut auflisten. Das Ministerium für Kommunikation, Infrastruktur und Wohnungsbau probierte es gar mit einer institutionseigenen Resolution, laut der die Informationen im Zusammenhang mit dem Strassenbau und der Telekommunikation nicht zu veröffentlichen seien, da dadurch staatliche Interessen verletzt würden. Erst auf einen Revisionseinspruch der beiden Abgeordneten Das Vizepräsident Derweil haben die ersten Einblicke in die Geldflüsse für eine erste Empörungswelle gesorgt. So sind nun unter anderem die Zahlungen bekannt geworden, die die FunktionärInnen des Dazu nutzen manche von ihnen noch die Gelegenheit, auch Reise- und ÄrztInnenkosten über das Verfassungsgericht abzurechnen. Die Mitte April abgelöste Gerichtspräsidentin, Gladys Chacón - die RichterInnen wechseln jahresweise den Posten - liess auf diese Weise zwischen Juli 2006 und März 2009 Ausgaben über rund 680´000 Quetzales für Auslandsreisen, chirurgische Eingriffe und Medikamente abdecken. Nach oben |
Knapp vier Minuten nach Inkrafttreten wurde indes die erste von insgesamt bislang drei Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zum Informationszugang eingereicht, die letztlich jedoch alle bereits vom Verfassungsgericht zurückgewiesen wurden. Für den im Menschenrechtsprokurat zuständigen Kommissionssekretär Juan Archila ist es nun das Wichtigste, die BürgerInnen dazu aufzufordern, ihre Rechte auf Information in Anspruch zu nehmen, denn, so Archila, in dem Masse, wie sie dieses nutzen, werden die Institutionen sich auch bemühen, das Gesetz in seinen Vorgaben zu erfüllen. Und es ist just das Menschenrechtsprokurat (PDH), das - so analysiert die Laut Reglement muss jede antragstellende Person ausführliche Informationen hinsichtlich ihres Interesses preisgeben, die die persönlichen Angaben im jetzt gültigen Informationszugangsgesetz weit überschreiten. Ausserdem werde der Einblick nur erlaubt, wenn die in den Dokumenten namentlich genannten Personen ihre Einwilligung dafür gegeben hätten. Alle anderen Namen würden unkenntlich gemacht. Die Myrna-Mack-Stiftung betrachtet dies als groben Verstoss gegen den Charakter des Archivs, das ja gerade dazu dasein sollte, die Identifizierung von AkteurInnen von Menschenrechtsverletzungen zu ermöglichen. Die Forderung, die in den Dokumenten genannten Personen um Autorisierung zu bitten sei insofern unsinnig, weil die InteressentInnen ja durch die Schwärzung gar nicht wissen, an wen sie sich richten müssen. Die Stiftung hebt hervor, dass der Eigentumsanspruch des Prokurats auf das Historische Polizeiarchiv sich lediglich auf das hergestellte Material wie digitalisierte Dokumente und von den Dokumenten gemachte Fotos beziehen könne, aber auf keinen Fall auf den Inhalt dieser Akten, der ohne jegliche Einschränkung oder gar autoritäre Kontrolle der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden müsse. Das Prokurat verstosse also mit seinem Reglement klar gegen einige Artikel der |
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