Die Todesstrafe ist reaktiviert
Fijáte 404 vom 20. Feb. 2008, Artikel 6, Seite 5
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Die Todesstrafe ist reaktiviert
Guatemala, 15. Feb. Ex-Präsident Alfonso Portillo (2000-04) hatte sich damals geweigert, die Verantwortung über die eingereichten Gnadengesuche von zum Tode verurteilten Häftlingen zu übernehmen. Seitdem bestand in Guatemala - bis vor zwei Tagen - eine Rechtslücke in Bezug auf den Gnadenvollzug und 41 Häftlinge warten auf eine Regelung. Gegen 28 ist das Todesurteil gesprochen, aufgrund der ungeklärten Gnadensituation aber nicht ausgeführt, zwei von ihnen sind flüchtig. Bei 23 weiteren zum Tode Verurteilten stehen noch Einsprüche und Rekurse auf nationaler wie internationaler Ebene aus. Die Todeszelle wurde 2000 das letzte Mal genutzt und das Urteil in Fällen von Mord oder besonders schwerer Geiselnahme gesprochen. Guatemala ist das letzte Land in Lateinamerika, in dem die Todesstrafe besteht. Gleichzeitig hat der Staat jedoch im Pakt von José unterzeichnet, die Gnadenoption für die Verurteilten zu gewähren und vor allem keine weiteren Todesurteile mehr zu fällen. Und vor zwei Jahren hat Guatemala im Rahmen der Vereinten Nationen zugesichert, diese Strafe aus der Welt zu schaffen. Dagegen ist nicht nur Otto Pérez Molina von der Patriotischen Partei (PP) davon überzeugt, dass die Todesstrafe das ist, was die Bevölkerung als Mittel gegen die herrschende Gewalt wünscht. Und tatsächlich stimmten in spontanen Umfragen einer Radiosendung und einer auf der Internetseite der Tageszeitung Prensa Libre deutlich mehr als 90% der Teilnehmenden für die Todesstrafe. Pérez Molinas Vorschlag endete letztlich in der Billigung des "Regulierungsgesetzes der Strafumwandlung für zum Tode Verurteilte" mit 140 Stimmen von 143 im Kongress Anwesenden. Allein die Nationale Revolutionäre Einheit Guatemalas (URNG) und die Partei Encuentro por Guatemala (EG) votierten dagegen mit der Begründung, dass die Effektivität der Todesstrafe nicht bewiesen sei. Nach oben |
Präsident Colom kündigte bereits an: "Genauso wie ich keine Steuer- oder Bussgeldbefreiungen autorisiere, weil ich damit über die Steuerbehörde (SAT) hinwegginge, gibt es keine Gründe, warum ich das Justizsystem übergehen sollte". Sprich: Er will keinen Gnadengesuchen stattgeben, durch die Todesstrafen in lebenslange Haftstrafen von 50 Jahren umgewandelt werden können. Zahlreiche nationale und internationale Menschenrechtsorganisationen meldeten sich gleich zu Wort und verurteilten die Entscheidung und diverse andere Vorschläge zum Kampf gegen das Verbrechen als repressiv und konjunkturell. Viel sinnvoller sei es, das Justizsystem zu stärken und die Polizei und die Staatsanwaltschaft darin zu unterstützen, effektiv zu arbeiten. Denn was brächten alle Strafen, wenn die Täter weder gefasst noch aufgrund gescheiter Ermittlungen überhaupt verurteilt werden könnten? Es besteht jetzt die Möglichkeit Verfassungsbeschwerden einzulegen. Derweil haben die bereits zum Tode Verurteilten einen Monat Zeit, ein Gnadengesuch einzureichen. |
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