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Thema Sicherheit: Eine Bestandsaufnahme

Fijáte 396 vom 24. Oktober 2007, Artikel 6, Seite 4

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Thema Sicherheit: Eine Bestandsaufnahme

Für die konkrete Verbesserung der Sicherheit ist nun ein Vorschlag auf Grundlage einer Untersuchung des Instituts für vergleichende Strafwissenschaften (ICCPG), der Organisation Sicherheit in Demokratie (VGSEDEMNF) und dem Zentrum für forensische Analyse und Angewendete Wissenschaften (CALCA) eingereicht worden. Gemäss deren Schlussfolgerung ist die Schaffung einer ganz neuen VGKriminalpolizeiNF unerlässlich.

In der Studie wurden verschiedene Länder in Sachen Polizeistruktur verglichen: Guatemala, VGEl SalvadorNF, VGCosta RicaNF, VGPanamaNF und VGVenezuelaNF. In Guatemala und El Salvador vereint die Polizei die Funktionen der Prävention und Ermittlung von Verbrechen. In Costa Rica obliegt die Ermittlung dem Justizwesen, in Panama untersteht der Investigationsbereich der Staatsanwaltschaft und in VGChileNF und Venezuela ist die Polizei ein Spezialkörper und hängt von der Exekutive ab. Letztere Variante resultiert laut Statistiken als erfolgreichste. Dabei verblüfft schon der zahlenmässige Vergleich: So kommen in Guatemala 5 ErmittlerInnen auf 100´000 EinwohnerInnen, dagegen 14 in El Salvador, 19 in Costa Rica und 24 Chile. Die Untersuchung streicht zudem die Bedeutung heraus, die einer speziellen Ausbildung der Staatsanwälte zukommt sowie Reformen des Strafprozesskodices. In Guatemala ist zudem nicht nur die Verteilung der Anlaufstellen völlig unzureichend. Zwar hat die Staatsanwaltschaft eine lokale Repräsentanz in den 22 Departements, ist aber nur in 35 von (bald) 333 Munizipien präsent; 67% der Kräfte der aktuellen Kriminalpolizei (DINC) ist in der Hauptstadt konzentriert. Während die Kommunikation zwischen Polizei und Staatsanwaltschaft per amtlicher Mitteilung im Schnitt eine Woche braucht, zählen zu den gewöhnlichen Fehlhandlungen bei den Ermittlungen von Verbrechen die unzureichende und fehlerhafte Bearbeitung des Tatortes, die Verzögerung von forensischen Berichten, die zudem unvollständig sind, das Fehlen von Handlungsprotokollen, eine mangelhafte Verwahrpraxis und die unnötige Wiederholung der Befragung von ZeugInnen und Angehörigen. Die von Sandino Asturias genannte Quote der Verbrechensaufklärung ist unter diesen Umständen wenig verwunderlich.


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