Koalition fordert die Ratifizierung der 'Statuten von Rom'
Fijáte 254 vom 27. Feb. 2002, Artikel 9, Seite 6
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Koalition fordert die Ratifizierung der 'Statuten von Rom'
Guatemala, 12. Feb. Mit dem Ziel, Druck auf die guatemaltekische Regierung auszuüben, damit diese die 'Statuten von Rom' ratifiziert, welche die Gründung eines Internationalen Strafgerichthofs festlegen, haben sich verschiedene Menschenrechtsorganisationen zu einer Koalition zusammengeschlossen. Laut VertreterInnen der Koalition haben bisher 52 Länder die Statuten ratifiziert, weitere 13 sind kurz davor. Der Gerichtshof gilt als gegründet, wenn 60 Länder die Statuten ratifiziert haben, was noch in diesem Jahr der Fall sein könnte. Guatemala, als eines der Länder mit den meisten Menschenrechtsverletzungen des Kontinents, hat bisher noch nicht viel unternommen in Sachen Ratifizierung der Statuten. Mario Polanco von der Gruppe gegenseitiger Hilfe (GAM) und Mitglied der Koalition wies darauf hin, dass El Salvador, Nicaragua und Honduras in einer ähnlichen Situation stecken wie Guatemala, während Costa Rica und Belice die Statuten ratifiziert haben. Der Internationale Gerichtshof kann keine Verbrechen untersuchen, die in einem Land stattgefunden haben, solange dieses die Statuten nicht ratifiziert hat. Maria Eugenia Solís von der feministischen Zeitschrift La Cuerda und ebenfalls Mitglied der Koalition, wies darauf hin, dass das Gericht erst Verbrechen untersuchen kann, die nach seiner Gründung begangen wurden, also keine rückwirkende Kompetenz hat. Weiter meinte Solís, die Ratifizierung der Statuten von Rom seitens der guatemaltekischen Regierung, sei ein möglicher Garant dafür, dass Verbrechen, wie sie in der Vergangenheit begangen wurden, in Zukunft nicht mehr ungestraft wiederholt werden können. Nach oben |
Präsident Portillo spürt offenbar bereits einen gewissen Druck seitens der Koalition, weshalb er sich beim Verfassungsgericht ein paar Informationen einholte. Unter anderem wollte er wissen: - Ob die Verfassung verletzt werde, wenn das internationale Strafgericht Fälle von Völkermord, Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit verfolgt, die nach seiner Inkraftsetzung begangen werden. Dazu gehören auch Verbrechen, die andere Personen auf guatemaltekischem Boden oder in einem guatemaltekischen Flugzeug begehen, bzw. Verbrechen von GuatemaltekInnen im Ausland. Wer zwischen den Zeilen dieser Frage liest, merkt, dass es Portillo in erster Linie darum geht, abzusichern, dass kein zukünftiger guatemaltekischer Menschenrechtsverletzer oder Völkermörder international zur Rechenschaft gezogen werden kann. Auch wenn Portillo auf den Druck der Koalition reagiert, ist es am Ende der Kongress, der die Ratifizierung der Statuten beschliessen muss. Und so lange Ríos Montt als Kongresspräsident amtet, ist kaum anzunehmen, dass dies geschieht. |
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