Gemeinschaftsradios reichen Gesetzesvorschlag ein
Fijáte 224 vom 6. Dez. 2000, Artikel 7, Seite 4
Original-PDF 224 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 --- Nächstes Fijáte
Gemeinschaftsradios reichen Gesetzesvorschlag ein
Guatemala, 23. November Der Vorschlag für ein Gesetz über die Frequenzvergabe an Lokal- und Gemeinschaftsradios wurde am 22. November dem Kogress überreicht. Rund 800 Personen, MitarbeiterInnen von mehr als 150 Gemeinschaftsradios, waren zu dem Anlass in die Hauptstadt gereist. Der Gesetzesvorschlag wurde von Kongresspräsident Ríos Montt entgegengenommen, der vom Präsidenten der Kommission für Indígenafragen, Romulo Caal, und dem Abgeordneten der Allianz Neue Nation (ANN), Gregorio Chay, begleitet wurde. Je eine Kopie bekamen die Begleitkommission der Friedensabkommen und die Misson der Vereinten Nationen, MINUGUA. Bei der Entgegennahme des Gesetzesvorschlags versprach Ríos Montt, selber eine Frequenz zu kaufen und den Gemeinschaftsradios zur Verfügung zu stellen, falls der Vorschlag im Kongress auf Ablehnung stosse. Die VertreterInnen der Gemeinschaftsradios kritisierten diese Haltung Ríos Montt's: Mit dem Kauf einer Frequenz sei ihr Problem nicht gelöst. Es ginge ihnen auch darum, als national wichtige Medien anerkannt zu werden. Dazu komme, dass Ríos Montt sein Angebot gemacht habe, bevor er überhaupt das Dokument gelesen habe. An der Ausarbeitung des Gesetzesvorschlages wurde über ein Jahr lang gearbeitet. Daran beteiligt waren das Produktionszentrum Mujb'ab'l Yol, die Vereinigung der Gemeinschaftsradios Guatemalas (ARCG), die Vereinigung der Radioschulen Guatemalas (FGER), sowie verschiedene regionale Koordinationen. Unterstützt und begleitet wurde der Prozess von der Koordination der Mayaorganisationen (COPMAGUA). Nach oben |
Der Gesetzesvorschlag beruht auf dem Abkommen über die Rechte der Indigenen Völker, auf der guatemaltekischen Verfassung, sowie auf der internationalen und interamerikanischen Menschenrechtserklärung. Der Vorschlag beinhaltet die Schaffung einer speziellen Kategorie von Frequenzen für Gemeinschaftsradios. Diese Frequenzen würden dann nicht, wie bisher üblich, an den oder die Meistbietenden verkauft, sondern für fünfzehn Jahre (verlängerbar) an Gemeinschaftsradios vergeben. In diese Kategorie würden laut Gesetzesvorschlag gehören: Acht Frequenzen pro Gemeinde, die nur auf Gemeindegebiet empfangen werden können, vier auf den Departementbereich beschränkte und zwei Frequenzen mit landesweitem Empfang. Weiter hält der Gesetzesvorschlag genau fest, welche Bedingungen ein Gemeinschaftsradio erfüllen muss, um als solches zu gelten: Sie sind nicht kommerziell und nicht gewinnorientiert; sie stehen allen zivilen Sektoren einer Gemeinde zur Verfügung, um ihre Anliegen zu verbreiten; sie achten und respektieren die verschiedenen Meinungen; sie stärken die Identität, die Demokratie und die Kultur des Friedens innerhalb einer Gemeinde. Die Annahme dieses Gesetzes würde die Situation vieler Lokal- oder Gemeinderadios legalisieren, die heute ohne Bewilligung senden. So zum Beispiel auch das Produktionszentrum Mujb'ab'l Yol (ehemals Voz popular), das nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine Frequenz zu kaufen, beschlossen hat, trotzdem zu senden und seit einigen Wochen den stolzen Namen Mujb'ab'l Yol, 106.5 MhZ trägt.... |
Original-PDF 224 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 - 12 - 13 - 14 --- Nächstes Fijáte