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Gemeinschaftsradios reichen Gesetzesvorschlag ein

Fijáte 224 vom 6. Dez. 2000, Artikel 7, Seite 4

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Gemeinschaftsradios reichen Gesetzesvorschlag ein

Der Gesetzesvorschlag beruht auf dem Abkommen über die Rechte der Indigenen Völker, auf der guatemaltekischen VGVerfassungNF, sowie auf der internationalen und interamerikanischen Menschenrechtserklärung. Der Vorschlag beinhaltet die Schaffung einer speziellen Kategorie von Frequenzen für Gemeinschaftsradios. Diese Frequenzen würden dann nicht, wie bisher üblich, an den oder die Meistbietenden verkauft, sondern für fünfzehn Jahre (verlängerbar) an Gemeinschaftsradios vergeben. In diese Kategorie würden laut Gesetzesvorschlag gehören: Acht Frequenzen pro Gemeinde, die nur auf Gemeindegebiet empfangen werden können, vier auf den Departementbereich beschränkte und zwei Frequenzen mit landesweitem Empfang.

Weiter hält der Gesetzesvorschlag genau fest, welche Bedingungen ein Gemeinschaftsradio erfüllen muss, um als solches zu gelten: Sie sind nicht kommerziell und nicht gewinnorientiert; sie stehen allen zivilen Sektoren einer Gemeinde zur Verfügung, um ihre Anliegen zu verbreiten; sie achten und respektieren die verschiedenen Meinungen; sie stärken die Identität, die Demokratie und die Kultur des Friedens innerhalb einer Gemeinde.

Die Annahme dieses Gesetzes würde die Situation vieler Lokal- oder Gemeinderadios legalisieren, die heute ohne Bewilligung senden. So zum Beispiel auch das Produktionszentrum Mujb'ab'l Yol (ehemals VGVoz popularNF), das nach mehreren vergeblichen Versuchen, eine Frequenz zu kaufen, beschlossen hat, trotzdem zu senden und seit einigen Wochen den stolzen Namen Mujb'ab'l Yol, 106.5 MhZ trägt....


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