Regierung anerkennt Verantwortung
Fijáte 206 vom 15. März 2000, Artikel 4, Seite 3
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Regierung anerkennt Verantwortung
Washington, 7. März. Guatemala hat vor dem Interamerikanischen Gerichtshof (CIDH) die institutionelle Verantwortung für drei wichtige Fälle von Menschenrechtsverletzungen anerkannt. Bei den drei Fällen handelt es sich um die Ermordung eines Jugendlichen, dem 1996 Unbekannte eine Handgranate in einem Lunchpaket übergaben, den Fall der Anthropologin Myrna Mack sowie die Ermordung von über 200 Personen beim Massaker in der Gemeinde Dos Erres, Petén, im Jahre 1982. "Mit der Anerkennung seiner Mitverantwortung in den drei Fällen, will der guatemaltekische Staat seine neue Menschenrechtspolitik beginnen", erklärte der Vertreter Guatemalas, Víctor Hugo Godoy, in Washington an einer Pressekonferenz. Im Falle des Jugendlichen und des Massaker von Dos Erres habe bereits eine freundschaftliche Zusammenarbeit zwischen der Regierung und den AnwältInnen der KlägerInnen begonnen, meinte Godoy weiter. Die Organisation Amerikanischer Staaten (OEA) und MINUGUA zeigten sich erfreut über das Verhalten der guatemaltekischen Regierung, das auch die Ratifizierung internationaler Menschenrechtsabkommen beinhaltet. Nach oben |
Die Myrna Mack-Stiftung hingegen äusserte sich zurückhaltend. Es sei zwar positiv, dass der Staat seine institutionelle Verantwortung anerkenne, meinte Helen Mack, Leiterin der Stiftung, doch genüge dies nicht. Mack verlangte, dass die Regierung von den Worten nun zu den Taten übergehe und alles daransetze, die Gerichtsverhandlung im Falle ihrer Schwester zu beschleunigen. Gleichzeitig gab Mack vor dem Washingtoner Büro für Lateinamerika (WOLA) bekannt, dass der Berater des Aussenministeriums in die Ermordung Myrnas involviert sei. |
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