Die PAC Täter oder Opfer?
Fijáte 326 vom 19. Jan. 2005, Artikel 11, Seite 6
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Die PAC Täter oder Opfer?
Guatemala, 11. Jan. Noch im Dezember manövrierte das Verfassungsgericht (CC) die Diskussion um die Entschädigung der ehemaligen Zivilpatrouillsten (Ex-PAC), in eine weitere Pattsituation. Unmittelbar nachdem der Kongress Ende Oktober grünes Licht für die Zahlungen an die Ex-PAC gab (siehe ¡Fijáte! 322), reichten die GegnerInnen dieser Massnahme einen dritten Rekurs ein, dem das Verfassungsgericht stattgab. Die Ex-PAC reagierten darauf mit der Bitte an die Menschenrechtsorganisationen, diese "konfrontativen Aktionen" zu unterlassen, immerhin seien davon über eine Million Menschen betroffen. Gleichzeitig drohten sie, sie wüssten nicht, ob sie ihre Basis weiterhin unter Kontrolle halten könnten. In einer Presseerklärung vom 19. Nov. argumentierte die am Rekurs beteiligte Mirna Mack-Stiftung u.a., dass die Mitglieder der Ex-PAC keine Staatsangestellten gewesen seien und entsprechend kein Anrecht hätten auf eine Entschädigung oder Kompensation seitens des Staates. Weiter müsse erst einmal definiert werden, ob die Ex-PAC eine vom Militär unter Zwang und als Teil der aufstandsbekämpfenden Politik eingesetzte, paramilitärische Kraft waren oder ob sie, wie vom Militär behauptet wird, sich selbständig und freiwillig organisierten, um die Armee bei der Bekämpfung der Guerilla zu unterstützen. Im ersten Fall würde es sich eindeutig um eine Menschenrechtsverletzung handeln und der Staat, konkret das Militär, müsste sich den entsprechenden politischen und juristischen Konsequenzen unterziehen. Im zweiten Fall würde die Freiwilligkeit der PAC den Staat von jeglicher Verpflichtung bezüglich einer Entschädigung entbinden. Die Ex-PAC selber reagierten im ersten Moment zurückhaltend auf das Urteil des Verfassungsgerichts. Mario López Tahuite, Ex-PAC-Anführer von der Südküste erklärte, man stehe weiterhin in Verhandlung mit der Regierung über die Auszahlung der Kompensation. Gegen Ende des Jahres gingen Gerüchte um, die Ex-PAC planten die Besetzung wichtiger Strassenkreuzungen, des Verfassungsgerichts, des Menschenrechtsprokurats (PDH) und derjenigen Menschenrechtsorganisationen, die am Einspruch beteiligt waren. Am 10. Jan. trafen sich die Ex-PAC erneut zu einem Treffen mit der für sie zuständigen Regierungskommission. Diese machte ihnen verschiedene Vorschläge, wie eine Entschädigung aussehen könnte, sollte das Verfassungsgericht die Barauszahlung von rund 5'200 Quetzales pro Patrouillst definitiv untersagen. Angeboten wurden Projekte im Landwirtschafsbereich, Material für den Hausbau, Aufforstungsprojekte sowie der Erlös aus den Mautgebühren der erst noch zu bauenden Autobahn Richtung Atlantikküste. Nach Abschluss des Treffens, bereits ausserhalb des Präsidentschaftsgebäudes, brach der seit Monaten schwelende Konflikt zwischen den verschiedenen Ex-PACGruppen offen und handgreiflich aus. López Tahuite und seinen Leuten wurde vom Nationalen Rat der Zivilpatrouillen vorgeworfen, er habe sich durch die Bereitschaft, über Projekte statt nur über Bargeld zu verhandeln, an die Regierung verkauft und die Ex-PAC-Bewegung verraten. Man habe ihnen Geld versprochen und Geld sei, was sie wollten, sagte Francisco Oxom vom Nationalen Rat der PAC. Ein weiterer Streitpunkt ist das Angebot von López Tahuite, dass die reorganisierten PAC die Regierung beim Kampf gegen die Delinquenz unterstützen könnten. "Die Regierung investiert Unmengen von Geld in die Sicherheit, ohne bemerkenswerte Ergebnisse. Wir versprechen, dass wir mit 500 Quetzales, die jedem Ex-Patrouillero monatlich bezahlt werden, in drei Monaten die Sicherheit und Ruhe im Land wieder herstellen", versicherte Tahuite gegenüber der Tageszeitung La Hora. Gemäss Efraín Oliva, Mitglied der Verhandlungskommission mit den Ex-PAC, muss über dieses Angebot der Kongress entscheiden. Noch im Dezember rief das Menschenrechtszentrum CALDH diejenigen PAC auf, die sich als Opfer fühlten, weil sie zu ihrem Dienst gezwungen worden seien, oder weil sie Einschüchterung, Folter oder Drohungen im Rahmen ihres Rekrutierungsprozesses erlebten, dies öffentlich und vor Gericht anzuzeigen und auf diesem Weg die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Vielleicht in diesem Zusammenhang muss man die Diskussion darüber verstehen, dass Mitglieder der Zivilpatrouillen in die Liste der Opfer aufgenommen werden und im Rahmen des Nationalen Entschädigungsprogramms (PNR) eine Wiedergutmachung erhalten sollen. Nach oben |
Die entsprechenden Überlegungen wurden von Carlos Aldana, Koordinator der Technischen Einheit des PNR bestätigt. Der Einschluss von Ex-PAC in die Opferlisten sei ein konfliktives Thema, so Aldana, und müsse von der von Rosalina Tuyuc präsidierten Wiedergutmachungskommission erst noch analysiert und entschieden werden. Die von Aldana geleitete Technische Abteilung habe in den zwei Monaten seit Aufnahme ihrer Arbeit 620 Interviews geführt, wovon 411 Fälle als entschädigungsberechtigt begutachtet wurden. Unter anderem hätten sie auch Aussagen von Ex-Patrouillsten aufgenommen, die sich als Opfer deklarierten. Um in den Genuss einer Wiedergutmachung zu kommen, würden vier Kriterien berücksichtigt: Die Art der Menschenrechtsverletzung, der jemand zum Opfer fiel, die Konsequenzen, die ein solches Verbrechen für die Person hatte, die aktuellen Lebensumstände einer Person sowie deren Zukunftsaussichten. Rosalina Tuyuc ihrerseits gab bekannt, dass von den insgesamt 30 Mio. Quetzales, welche das Entschädigungsprogramm im Jahr 2004 zur Verfügung hatte, bloss 2 Mio. eingesetzt worden seien. Die restlichen 28 Mio. Quetzales wurden dem UNO-Entwicklungsprogramm (PNUD) übergeben, mit der Auflage, das Geld im Sinne des Programms, also in Wiedergutmachungsprojekte, zu verwenden. Gemäss Tuyuc sei man mit einer exzessiven Bürokratie konfrontiert gewesen, ausserdem habe man mangels einer Liste der Opfer noch keine Zahlungen oder Programme ausführen können. Um das Geld nicht zu "verlieren" (die Auflage war, dass die bis Jahresende nicht ausgegebenen Gelder an die Regierung zurück bezahlt werden müssen), habe man sich entschieden, es an eine internationale, vertrauenswürdige Institution zu übergeben. Guatemala, 14. Jan. Der Saldo eines 2-tägigen Streiks um höhere Löhne der Fluglotsen des guatemaltekischen Flughafens La Aurora ist die Annulierung von über 60 Flügen, die Entlassung von über 80 Lotsen sowie die Verhaftung von fünf von ihnen. Unterdessen konnte der Betrieb wieder aufgenommen werden, kurzfristig und vorübergehend wurde Personal aus Mexiko, El Salvador und Costa Rica eingestellt. Präsident Berger versicherte, dass der Arbeitskonflikt mit den Fluglotsen nichts Neues sei. Mit den erfolgten Massnahmen wolle man ein für alle Mal |
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