Erneute Verzögerung des Freihandelsabkommens
Fijáte 208 vom 12. April 2000, Artikel 5, Seite 4
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Erneute Verzögerung des Freihandelsabkommens
Mexiko, 8. April. Die mexikanische Regierung hat das Teilabkommen (APP) über Begünstigung von Einfuhrzöllen mit den Ländern Zentralamerikas um weitere 30 Tage verlängert. Im Falle von Guatemala umfasst der APP Einfuhrbegünstigungen für rund 900 Prokukte aus den Industriebereichen Der APP ist aber nur ein Schritt auf dem Weg zu einem umfassenderen Unterdessen heisst es aber einmal mehr, die Unterzeichnung des TLC stehe kurz vor ihrem Abschluss. Von den insgesamt 10'000 Produkten, die das Freihandelsabkommen umfasst, sei man bei ca. 99,5% zu einer Einigung gekommen, heisst es. Divergenzen gebe es im Moment noch bei Produkten aus der Textilindustrie. Laut dem guatemaltekischen Wirtschaftsminister, Das eingangs erwähnte Teilabkommen (APP) wird einseitig von Mexiko gewährt und muss von diesem Land immer wieder neu bestätigt werden. Insofern dient es Mexiko als Druckmittel auf die Länder Zentralamerikas, um die Verhandlungen um den TLC voranzutreiben. Im Gegensatz zu Mexiko, wo sich Organisationen der Zivilgesellschaft klar gegen die |
Das Institut für politische, wirtschaftliche und soziale Studien ( Der Protest der mexikanischen Zivilgesellschaft richtet sich in erster Linie gegen die Freihandelsabkommen mit den |
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