15-Jahre-Blanko-Scheck für Erdölförderung?
Fijáte 424 vom 03. Dezember 2008, Artikel 4, Seite 4
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15-Jahre-Blanko-Scheck für Erdölförderung?
Guatemala, 21. Nov. Noch hat der Präsident die Chance einzugreifen, obliegt es ihm ja ohnehin, vom Kongress verabschiedete Gesetze entweder abzusegnen oder aber sein Veto einzulegen. Es geht um das kürzlich gebilligte Gesetz, das den Erdölfonds (FONPETROL) schaffen wird. Die Initiative war von der Regierungspartei eingereicht, doch schliesslich von Colom in Frage gestellt, es sei auf die Schnelle durchgewunken worden. Ihre Stimmen dafür gaben die UNE, die Patriotische Partei, die Unionistas, CASA, die GANA und Bienestar Nacional. "Ich hatte vorgegeben, das Thema der Konzessionen draussen zu lassen, aber am Ende haben sie es doch mit hineingenommen", beschwert sich Colom. Das Gesetz bezieht sich, wie sein Name besagt, auf den Umgang mit den guatemaltekischen Erdölvorkommen. Es sieht vor, dass künftig 5% des Gewinns an alle Departementalen Entwicklungsräte (CODEDES) gehe, 20% stünden zusätzlich den CODEDES in den von der Erdölförderung betroffenen Regionen zu, und 3% solle in den Umweltschutz investiert werden. Und: Das Gesetz sieht vor, die laufenden Erdölförderverträge um 15 Jahre zu verlängern. Schon die ursprüngliche Fassung des Gesetzes war heftig kritisiert worden, sie sah die Gewinnverteilung unter den Gemeindeverwaltungen (Munizipien) vor und die Laufzeitverlängerung um 25 Jahre. Zugute käme diese Perspektive unter anderem dem Erdölfeld Xan, das sich im Schutzgebiet der Maya-Biosphäre im Departement Petén befindet und in Konzession der französischen, in zahlreichen lateinamerikanischen Ländern tätigen Erdölfirma Perenco steht, die 2010 ausläuft. Würde das Gesetz die Konzession nicht automatisch verlängern, könnte sie nicht erneuert werden aufgrund ihrer Lage im Schutzgebiet, das nach Lizenzvergabe deklariert wurde. Nach oben |
Yuri Melini, Direktor der Umweltorganisation CALAS bedauert die Art und Weise, wie das Gesetz von den Abgeordneten verabschiedet wurde. "Wir hoffen, dass der Präsident sein Veto einlegt; wenn nicht, werden wir überlegen, vor das Verfassungsgericht zu ziehen", kündigt Melini an. |
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