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Wird es in Zukunft fähige(re) RichterInnen geben?

Fijáte 436 vom 03. Juni 2009, Artikel 5, Seite 5

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Wird es in Zukunft fähige(re) RichterInnen geben?

Ziel des Gesetzes ist es, die Wahl der KandidatInnen zum einen transparenter zu gestalten und zum anderen objektivere Kriterien mit Schwerpunkt auf ihre berufliche Qualifikation einzuführen. Der Auswahlprozess soll auf Video aufgezeichnet, und regelmässig in der Zeitung über den Stand der Dinge informiert werden. Auf einer Punkteliste wird die Evaluation der BewerberInnen festgehalten, die Verteilung der Plätze erfährt eine neue proportionale Mischung, so dass die Möglichkeit besteht, dass auch Personen gewählt werden, die nicht auf bestimmten Listen stehen.

Gleichwohl hat auch dieses Gesetz seine Schwächen, so ist die Gewichtung der Faktoren genauso unklar wie die Auswahl der Kriterien, die im Endeffekt in Betracht gezogen werden, da die allgemeine Gesetzeslage immer noch vorsieht, dass die zuständigen Kommission autonom sind. Auch ist mit der neuen Methode nicht garantiert, dass tatsächlich die besten ausgewählt werden, schliesslich ist auch die Bewertung der Erfüllung von Kriterien im grossen Masse subjektiv. Und auch wenn manche befürchten, dass immer noch - fern von den Kameras - unterm Tisch gemauschelt wird, wächst doch der Optimismus, dass mehr KandidatInnen als bislang tatsächlich wegen ihrer Fähigkeiten und nicht wegen ihrer Beziehungen die Stellen besetzen.

Nichtsdestotrotz fordern sowohl Nineth Montenegro als auch Javier Monterroso vom Institut der vergleichenden Strafwissenschaften (ICCPG), dass es sowohl eine VGVerfassungsreformNF braucht als auch eine Einführung des professionellen Berufsweges in den Rechtswissenschaften, wonach Beförderungen durch Leistungsnachweise und Qualifizierungen vonstatten gehen und nicht nach der Zugehörigkeit zu gewissen Machtgruppen.

Die aktuelle Konjunktur nach dem "Fall Rosenberg" war eindeutig ausschlaggebend für die Parteien, ihren politischen Willen zu demonstrieren, angesichts des gesellschaftlichen Druckes ein klares Zeichen zu setzen, die VGStraflosigkeitNF zu bekämpfen. Gleichzeitig, so erinnert Monterroso, sind die RichterInnen dann doch das letzte Glied in der Kette der Justizinstitutionen. Die Wahrung der Immunität passiert zuvor durch eine ineffiziente Staatsanwaltschaft und eine kriminalistische Ermittlung, die praktisch nicht existiert.


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