Keine geregelte Arbeitszeit für Hausangestellte
Fijáte 416 vom 13. August 2008, Artikel 7, Seite 6
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Keine geregelte Arbeitszeit für Hausangestellte
Guatemala 05. Aug. Die Vereinigung der Arbeitenden im Haushalt, Lieferservice und in Maquilas (ATRAHDOM) kritisierte die Resolution des Verfassungsgerichts gegen eine Verfassungsbeschwerde, die am 8. März 2006 eingereicht worden war und eine Gesetzesänderung zugunsten der Angestellten in privaten Haushalten zu erreichen suchte. Jetzt, zwei Jahre und fünf Monate später, wiesen die VerfassungsrichterInnen die Klage zurück und erlegten den drei Anwältinnen, die diese präsentiert hatten ein Bussgeld auf. Die in Frage gestellten Gesetzesartikel aus dem Arbeitsrecht sind älter als 60 Jahre und besagen, dass die privaten Hausangestellten keine festgelegten Arbeitszeiten haben. Im Alltag sieht das meist so aus, dass die Frauen, die oft eine kleine Kammer in dem Haushalt, in dem sie arbeiten, bewohnen, 24 Stunden präsent sein müssen und weder über geregelte Freizeit noch feste freie Tage verfügen. In seiner Resolution versichert jedoch das Verfassungsgericht, dass die genannten Artikel legal seien und weder die Menschen- noch die Arbeitsrechte der Frauen verletzen würden. Dagegen unterstreicht die ATRAHDOM, dass diese Entscheidung einmal mehr die Ungerechtigkeit und die fehlende menschliche Solidarität von Seiten derjenigen beweise, die die Gesetzesmacht im Land ausüben. Die Organisation rief das Zentrum zur Unterstützung der Haushaltsarbeitenden (CENTRACAP) dazu auf, den Fall vor den Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshof und die Internationale Arbeitsorganisation (ILO) zu bringen. Nach oben |
Auch auf nationaler Ebene appellierte ATRAHDOM an die Solidarität mit den Haushaltsangestellten und forderte das Menschenrechtsprokurat (PDH), die Ombudsstelle für die Indigene Frau (DEMI), das Präsidiale Frauensekretariat (SEPREM) sowie die Lateinamerikanischen Konföderation der Hausangestellten dazu auf, die für die Klage nötige Begleitung zu leisten. |
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