Rechtsprozesse und Urteile
Fijáte 408 vom 23. April 2008, Artikel 4, Seite 4
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Rechtsprozesse und Urteile
Guatemala, 18. April. Drei Jahre lang haben sie erfolgreich die Prozessaufnahme mit Einsprüchen blockiert. Jetzt sind der pensionierte Oberstleutnant Marco Antonio Sánchez Samayoa und drei Militärkommissionäre doch in Untersuchungshaft. Angeklagt werden sie vom Menschenrechtsprokurat (PDH) der illegalen Festnahme und des Verschwindenlassens von sieben jungen Leuten in El Jute, Chiquimula, verübt im Jahr 1981. Die Kommissionäre sollen die als Guerilleros Bezichtigten festgenommen und zur Militärkaserne in Zacapa gebracht haben, der Sánchez vorstand. Die sieben Männer sind danach nie wieder aufgetaucht. Die von der Verteidigung geforderte Anwendung des Versöhnungsgesetzes, das den Beschuldigten Amnestie gewähren würde, greift aufgrund der begangenen Taten nicht. Gerade noch wurde der guatemaltekische Staat vom Internationalen Zentrum für Justiz und Recht (CEJIL) gemahnt, dass er bislang die Anweisungen des Interamerikanischen Menschenrechtsgerichtshofes (CIDH) unter anderem in den Fällen des 1990 von Polizisten getöteten 17jährigen Anstraum Villagrán, des erzwungen Verschwindens des Guerilla-Kommandanten Efraín Bámaca Velásquez 1992 und des Massakers im Dorf Plan de Sánchez, Baja Verapáz am 18. Juli 1982, bei dem 268 Frauen, Männer und Kinder ums Leben gekommen sind, nicht nachgekommen sei. Noch im Januar waren StaatsvertreterInnen vom CIDH vorgeladen worden, um über die Fortschritte in Bezug auf die Ermittlungen und die Öffnung von Rechtsprozessen zu berichten. Stattdessen erbaten die guatemaltekischen FunktionärInnen jedoch aufgrund des Regierungswechsels um eine Fristverlängerung. Marcela Martino vom CEJIL ist dagegen überzeugt, dass die Prozesse weiterhin auf Eis liegen. Bislang hat die Regierung bei Anhörungen auch stets dieselben Dokumente präsentiert. Unabhängig davon ist jetzt in den USA ein Urteil im Fall Bámaca gefallen. Dessen Witwe, Jennifer Harbury, hatte im letzten Oktober Entschädigungsansprüche gegen den US-amerikanischen Staat erhoben. Gemäss Harbury seien die Soldaten, die ihren Mann festnahmen und verschwinden liessen, vom CIA finanziert worden. Dieser habe das Weisse Haus und andere Regierungsabteilungen von der Festnahme Bámacas informiert und das guatemaltekische Militär habe den Tod des Guerilla-Kommandanten im Kampf simuliert, um mehr Informationen aus ihm herauszubekommen. Das Militär hatte behauptet, Bámaca habe Selbstmord begangen. Harbury macht den US-amerikanischen Staat für den Tod ihres Mannes verantwortlich, da die CIA guatemaltekische Militärs unter Vertrag genommen und ausgebildet hatte, um mittels Folter und anderen Druckmitteln an Informationen über die Guerilla zu kommen. Nach oben |
Im Jahr 2000 entschied eine US-amerikanische Richterin, die CIA habe im Rahmen ihres Mandats gehandelt. Harburys letzter Rekurs stellte nun das Bundesgesetz wegen Ziviler Verbrechen ("FTCA") dar. Laut aktueller Resolution des zuständigen Appellationsgerichtes gelte dieses jedoch nicht für Taten, die ausserhalb der USA begangen wurden. Damit wies das Gericht Harburys Entschädigungsforderung zurück. Nachdem Anfang Februar die ersten siebzehn guatemaltekischen ZeugInnen in Madrid vor dem Richter Santiago Pédraz des Spanischen Gerichtshofs im Fall des Völkermord-Prozesses ausgesagt haben und weitere 13 bis Ende Mai angehört werden, wogegen die in dem Prozess angeklagten ehemaligen Militärs Efraín Ríos Montt und Ángel Aníbal Guevara erfolglos Einspruch erhoben hatten, hat Richter Eduardo Cojulúm von der Ersten Strafkammer auf Antrag Spaniens auch in Guatemala die ersten Anhörungen von ZeugInnen begonnen. Aufgrund der Entscheidung des Verfassungsgerichts im Dezember, Spanien sei nicht für den Prozess autorisiert (¡Fijáte! 402), wird das Urteil des Spanischen Gerichtshofes für die Angeklagten nur wirksam, wenn sie Guatemalas verlassen sollten. |
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