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Staatliche Eingriffe ins Eheleben

Fijáte 384 vom 02. Mai 2007, Artikel 8, Seite 6

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Staatliche Eingriffe ins Eheleben

Erste, dringend notwendige Entscheidungen zu Gunsten von behinderten Menschen hat in diesen Tagen das VGVerfassungsgerichtNF (CC) getroffen. Es gab einem Einspruch der PDH gegen das Nationale VGSozialversicherungsinstitutNF (VGIGSSNF) statt, das bislang Behinderten die monatliche Invaliditätsrente entzog, sobald sie heirateten. Ihnen stehen im Monat zwischen 340 und 4´800 Quetzales (ca. US-$ 45 - 640) pro Versicherter/m zu. Jetzt muss das IGSS zahlen: 12´612 Personen sind als Invalide aktuell gemeldet. Von diesen sind gerade mal 29 Singles.

Noch vor rund zwei Monaten hat der Kongress seinen Einfluss auf die soziale Kontrolle in Sachen Eheschliessung geltend gemacht und Artikel im Bürgerlichen Gesetzbuch modifiziert. Nun muss nicht nur der Mann, wie bis dato üblich, sondern auch die Frau ein Gesundheitszeugnis vorlegen, wenn sie heiraten will. Darin muss bestätigt sein, dass die interessierte Person an keiner unheilbaren, ansteckenden Krankheit leidet, die gesundheitsschädlich für die Partnerin/den Partner oder Nachkommen ist. Ausserdem darf die heiratswillige Person keine Gebrechen haben, die zur Zeugungsunfähigkeit führen. Ausgenommen von dieser Pflicht sind Leute, die in Gegenden wohnen, wo es keine für die Untersuchung ausgestatteten Krankenhäuser gibt und jene, die bereits in einer Beziehung gelebt haben.

Anstatt sich um rechtliche "Gleichberechtigung" zu bemühen, wäre der Artikel 97 besser ganz gestrichen worden.


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