Leserbrief zum Artikel "Lokale Gesetze gegen herrschende Straflosigkeit" im Fijáte Nr. 368
Fijáte 369 vom 04. Okt. 2006, Artikel 6, Seite 6
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Leserbrief zum Artikel "Lokale Gesetze gegen herrschende Straflosigkeit" im Fijáte Nr. 368
"In dem Artikel "Lokale Gesetze gegen herrschende Straflosigkeit" (Fijáte Nr. 368) ist einiges durcheinander geraten: Weder in Im Fall von Acul liegt zudem eine ungute Verwechslung vor: Auch dort gibt es keine lokale "Gesetzgebung". Allerdings hat diese Comunidad im vergangenen Jahr ein "Reglamento Comunitario" verabschiedet, so wie das in der Folge auch andere Ixil-Gemeinden wie Salquil Grande und Xejalvinte getan haben. Dieses Reglamento hat aber nichts mit einer "lokalen Verselbständigung der Rechtsanwendung", Willkür oder Im Gegenteil, es handelt sich dabei um die schriftliche Fassung der internen Regeln, nach denen die Comunidad organisiert ist und die das Gemeindeleben traditionell regulieren. Es ist also keine Neuaufstellung irgendwelcher Normen, sondern die Verschriftlichung einer langjährigen Praxis der Comunidad-Verwaltung. Es versteht sich als Ergänzung sowie Konkretisierung (und nicht als Ersatz) der gültigen Gesetze. Das Reglamento klärt auf über die Funktionen der Dorfautoritäten, der Gemeindeversammlung, Komitees, Hebammen und Maya-Priester und bestimmt, unter welchen Voraussetzungen Gemeindemitglieder in bestimmte Gemeindeämter gewählt werden dürfen. Es beschreibt, welche Aufgaben die Comunidad-Verwaltung zu erfüllen hat, und benennt Gemeindegrundstücke sowie lokale Feiertage. Wenn im Fall von Xejalvinte auch von Geldstrafen die Rede ist (Höchststrafe 100.- Quetzales), so gelten diese nur für Vergehen, die auch traditionell in der Comunidad geahndet wurden: das Laufenlassen von Tieren, unerlaubte Müllentsorgung und Holzeinschlag, das Vergiften von Tieren, Viehdiebstahl, das Liegenlassen toter Tiere auf öffentlichem Grund. Der springende Punkt dieser Reglamentos ist folgender: Sie werden in einer Situation verabschiedet, in der der |
In einem weiteren Punkt schiesst der Artikel übers Ziel hinaus und packt das Reglamento Comunitario fälschlicherweise in einen Sack mit lokaler Justizwillkür: In der "Auflistung der Übel" heisst es, "in einem Munizip in Vor Ort ist die Lage längst entspannt: Der in der Fremde Verstorbene wurde inzwischen feierlich auf dem Friedhof von Acul beerdigt und die Comunidad Xexuxcap hat bei der Gemeindeverwaltung Nebaj die Anlage eines eigenen Friedhofs beantragt. Dass es der Bürgermeister von Nebaj mit seiner verzerrten Darstellung der Dinge bis über den Atlantik in die Spalten von Fijáte geschafft hat, wird er als unerwarteten Propaganda-Erfolg verbuchen können." Michael Eberlein (Nebaj) Wir danken Michael Eberlein herzlich für die ausführliche Richtigstellung. Die Redaktion |
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