Widerspricht der TLC der guatemaltekischen Verfassung?
Fijáte 354 vom 01. März 2006, Artikel 4, Seite 5
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Widerspricht der TLC der guatemaltekischen Verfassung?
Guatemala, 25. Feb. Der anhaltende Protest sozialer Bewegungen gegen das Freihandelsabkommen zwischen Zentralamerika, der Dominikanischen Republik und den USA (TLC) präsentierte sich erneut auf der Strasse und richtete sich diesmal konkret an das Verfassungsgericht. Der soziale Zusammenschluss mit dem ungestümen Namen Nationale Front des Kampfes der Verteidigung der Öffentlichen Dienste und Naturressourcen (FNL) und andere soziale Bewegungen legten während und im Anschluss des deklarierten Nationalen Protesttages in Guatemala-Stadt Ende letzter Woche ein Gutachten vor, das die Verfassungswidrigkeit des kritisierten Freihandelsabkommens nachzuweisen sucht. Nach Kundgebungen vor der US-Botschaft, dem Rathaus der Hauptstadt sowie dem Kongressgebäude übergaben VertreterInnen der FNL das Exposé an den Verfassungsgerichtshof. Die DemonstrantInnen forderten eine unparteiische Prüfung der Verfassungsbeschwerde im Interesse der Nation und der Ärmsten der Armen. Das Gericht habe mehr als eine nur rechtliche Entscheidung zu treffen, es entscheide über die Zukunft des Landes. Der Rechtsanwalt Ramón Cadena erklärte, dass ein Freihandelsabkommen unter anderem die Verfassungsartikel 118 und 119 beträfe, die Guatemala zu einem Staat erklärten, der soziale Rechte schütze, während die internationalen rechtlichen Handelsbestimmungen der Nation eine neoliberale Wirtschaftsphilosophie vorschrieben. Er habe bereits die Verletzungen der 'Carta Magna' in vier Schlüsselfragen begründet: dem Recht auf Gesundheit, der Landwirtschaft, den Arbeitsrechten und beim Umweltschutz. Weitere rechtliche Prüfungen würden aber sicher weitere Verstösse aufzeigen. Von politischer Seite erhielten die GegnerInnen des TLC Unterstützung durch die Nationale Revolutionäre Einheit Guatemalas (URNG). Deren Parlamentsabgeordnete Alba Estela Maldonado erklärte, dass der Rekurs an das Verfassungsgericht, den die FNL eingereicht habe, auf einer soliden Argumentation fusse und rechtlich einwandfrei vorgetragen worden sei. Die Proteste am 24. Februar wurden unterstützt von der Nationalen BäuerInnenorkoordination (CNOC), der Plataforma Agraria (PA) und der Koordination der Nichtregierungsorganisationen und Kooperativen (Congcoop), die insbesondere auf die Auswirkungen des Freihandelsabkommens auf die Landwirtschaft hinwiesen. Nach oben |
Die im Rahmen der TLC-Proteste im letzten Jahr entstandene Indigene-, BäuerInnen-, GewerkschafterInnen- und Volksbewegung (MICSP) rief für diesen Tag zu Strassenblockaden und Streikaktionen auf und kündigte an, an der US-Botschaft einige Kisten Cola- und Limonadenflaschen sowie Müllreste von Fast-Food-Essen zu deponieren. In den von konservativen Regierungen verwalteten Nachbarländern El Salvador und Nicaragua wird das Freihandelsabkommen am 1. März in Kraft treten. Der für Guatemala zuständige Vertreter der amerikanischen Handelskammer, Carlos Gutiérrez, erklärte in Miami, er rechne damit, dass bis Juni auch Guatemala und Honduras und im Juli die Dominikanische Republik dem Freihandelsabkommen beitreten würden. Nach Ansicht TLC-BefürworterInnen würden Guatemala bei einer späteren Anbindung an das Freihandelsabkommen Nachteile bei Auslandsinvestitionen gegenüber Nicaragua und El Salvador erwachsen und das für 2006 anvisierte Wirtschaftswachstum von 4,4 % gefährden. |
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