Frauen im Bürgerlichen Gesetzbuch
Fijáte 355 vom 15. März 2006, Artikel 3, Seite 3
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Frauen im Bürgerlichen Gesetzbuch
Guatemala, 08. März. Mit dem Ziel, die Gleichheit der Frauen vor dem Gesetz zu erreichen, hat die guatemaltekische Sektion des Komitees von Lateinamerika und der Karibik für die Verteidigung der Frauenrechte (CLADEM) sowie das Nationale Frauenforum (FNM) vor dem Die Art. 81 und 89 bezögen sich auf das Mindestalter bei Eheschliessung von Minderjährigen, die für Männer und Frauen unterschiedliche Altersangaben aufführen und dabei Mädchen von 14 Jahren beeinträchtigten. Art. 169 besagt derweil, dass die Unterhaltszahlung nach der Scheidung beibehalten werde, vorausgesetzt, die Frau zeige "gute Führung" und gehe keine weitere Ehe ein. Hier sei die Definition von angemessenem Verhalten unklar und hinge von der subjektiven Beurteilung der Urteilssprechenden Person ab, so Gil Herrera. Laut Art. 216 könne entweder der väterliche oder der mütterliche Grossvater im Falle des Todes oder Unfähigkeit der Eltern die Enkel anerkennen. Damit seien die jeweiligen Grossmütter von dieser Befugnis ausgeschlossen, indes in der guatemaltekischen Realität sehr vielen Haushalten Frauen vorstünden, merken die Klägerinnen an. Dies ist bereits die dritte Aktion wegen |
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