Das Recht auf Tracht
Fijáte 299 vom 17. Dez. 2003, Artikel 11, Seite 6
Original-PDF 299 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte
Das Recht auf Tracht
Guatemala, 5. Dez. Das Komitee für Wirtschaftliche, Soziale und Kulturelle Rechte der Vereinten Nationen wies in seinem aktuellen, dem zweiten Bericht über die Ausführung des Internationalen Pakts hinsichtlich der genannten Rechte darauf hin, dass in Guatemala die Rechte auf Ernährung, Wohnraum, Gesundheit, Zugang zu Land, Soziale Sicherheit und Bildung der indigenen Bevölkerung, der Frauen und der BäuerInnenfamilien massiv verletzt würden. In dem Bericht ist neben der bestehenden Diskriminierung gegenüber den indigenen Völkern zudem die Rede von der Straflosigkeit der Arbeitgebenden, dem schwachen und unregelmässigen Handeln der zuständigen Arbeitsrechtsinstitutionen auf dem Land, der Instabilität der Arbeitssituation in den ländlichen Gegenden sowie von dem unangemessenen Lebensstandard und der Arbeitslosigkeit als negative Folgen der Kaffeekrise. Diese trug in den letzten Jahren zu einem Anstieg der Armut um 5% bei. Indes sind immerhin kleine Schritte in Richtung Achtung der Menschenund Identitätsrechte zu vermerken: Das Berufungsgericht gab dem Antrag von Menschenrechtsombudsmann Sergio Morales statt und entschied, dass das nationale Gefängnissystem die indigenen Gefangenen nicht mehr dazu verpflichten könne, den aus vermeintlichen Sicherheitsgründen bislang obligatorischen knallorangenen Overall zu tragen, wenn sie vor Gericht gebracht werden. Dieser bisherige Zwang stünde entgegen des Rechts auf kulturelle Identitätsfreiheit. Sollte ein Gefängnisdirektor dennoch gegen dieses Urteil verstossen, droht ihm eine Bussgeldstrafe von bis zu 1´000 Quetzales (ca. US-$ 125). Die Kontroverse um den "orangenen Overall" kam im Juli dieses Jahres auf, als die 82-jährige Lorenza Quej, die im Frauengefängnis in Cobán, Alta Verapaz, eine Haftstrafe absitzt, Anklage einreichte wegen der Art und Weise, in der sie zum Tragen der Häftlingsuniform genötigt worden war. Nach oben |
Nicht ganz so strikt wiederholte jetzt das Bildungsministerium (MINEDUC) in Form eines Ministerialabkommens den Inhalt seines zu Beginn der FRG-Regierungsführung veröffentlichten, jedoch nicht befolgten Rundschreibens bzgl. der Aufforderung zur Förderung und zum Respekt des Tragens der indigenen Tracht, was von verschiedenen Gesellschaftssektoren begrüsst wurde. Demetrio Cojtí, Vize-Bildungsminister, berichtet von zahlreichen Anzeigen gegen DirektorInnen der rund 25´000 Grundschulen und 9´000 weiterführenden Schulen, die sich weigerten, indigene SchülerInnen aufzunehmen, die nicht die Schuluniform anziehen wollten. Dies betraf und betrifft vornehmlich die weiblichen Lernwilligen. |
Original-PDF 299 --- Voriges Fijáte --- Artikel Nr. 1 - 2 - 3 - 4 - 5 - 6 - 7 - 8 - 9 - 10 - 11 --- Nächstes Fijáte