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Kongressabgeordnete sahnen ab

Fijáte 299 vom 17. Dez. 2003, Artikel 5, Seite 4

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Kongressabgeordnete sahnen ab

Zusammen mit der VGGANANF-Abgeordneten VGAnabella de LeónNF reichte sie beim VGVerfassungsgerichtNF Einspruch gegen das Dekret ein. Sie berufen sich dabei auf den Artikel 100 der guatemaltekischen VGVerfassungNF, in dem es heisst, dass nur Personen, die in einem ArbeitgeberIn/ ArbeitnehmerIn-Verhältnis stehen, und die ungerechtfertigt entlassen wurden, Anrecht auf eine Entschädigungszahlung haben. Die Kongressabgeordneten haben in diesem Sinne keinen Arbeitsgeber, sondern sie wurden von den wahlberechtigten BürgerInnen gewählt. Eine der Forderungen der Bevölkerung ist, eine ausserordentliche Kongresssitzung einzuberufen und auf dem Weg, auf dem das Dekret verabschiedet wurde, dieses wieder aufzuheben. Bisher gelang es jedoch nicht, die für eine solche Einberufung notwendigen Unterschriften eines Viertels aller Abgeordneten zusammenzubringen. Derweil hat das Verfassungsgericht eine vorläufige Einstellung des Dekrets angeordnet und somit dem Einspruch von Montenegro und de León einstweilen stattgegeben. Es bleibt zu hoffen, dass eine definitive Entscheidung noch vor dem 14. Januar, dem Tag der Regierungsübernahme, getroffen wird. Es ist ebenso zu hoffen, dass es der ,,alte" Kongress ist, der zur Einsicht kommt und das Dekret rückgängig macht, vererbt er doch sonst dem ,,neuen" Kongress ein noch angeschlageneres Image, als dies sowieso schon der Fall ist.


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