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Bananengewerkschafter müssen ins Exil

Fijáte 232 vom 5. April 2001, Artikel 7, Seite 6

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Bananengewerkschafter müssen ins Exil

Das Urteil gegen die 22 Unternehmer der "Bananen-Republik" wurde kurze Zeit nach Erscheinen des Berichtes der US-Delegation gefällt. Marel Martínez, der ehemalige Generalsekretär der Gewerkschaft SITRABI, der im Oktober von den Unternehmern gekidnappt und gezwungen worden war, seine Rücktrittserklärung zu unterzeichnen, erklärte, dass das Urteil lediglich dazu diene, der internationalen Öffentlichkeit das Funktionieren der guatemaltekischen Justiz vorzuführen, aber nicht, um die Delikte ernsthaft zu ahnden. Enrique Villeda, ein weiteres betroffenes ehemaliges Leitungsmitglied von SITRABI, sagte, dass der gefällte Richterspruch ihr Todesurteil bedeute. Deshalb bliebe ihnen nur der Weg ins Exil. Martínez und Villeda verließen zusammen mit drei weiteren Kollegen am 24. März Guatemala in Richtung USA.

Einige der Verletzungen des Arbeitsrechtes wurden mittlerweile bei der VGInternationalen ArbeitsorganisationNF (ILO) angezeigt. Der Arbeitsminister Juan F. Alfaro Mijangos gab außerdem für April den Besuch einer ILO-Delegation bekannt. Regierung und Unternehmerverband VGCACIFNF versuchen unterdessen, die Bedrohung abzuwenden, aus dem Zollpräferenzsystem der ICC herauszufallen, und haben den seit drei Monaten unterbrochenen Dialog wieder aufgenommen. Der CACIF erklärte, seine Mitglieder seien an der Normalisierung der Beziehungen zwischen Arbeitgeber- und ArbeitnehmerInnen interessiert.

Ein Verlust der Zollpräferenzen hätte weitreichende Konsequenzen für Guatemalas Unternehmerschaft, denn davon wären nicht nur Agrarprodukte betroffen, sondern auch Textilwaren der VGMaquilaNF-Industrie und weitere nicht-traditionelle Exportprodukte.


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