Frauen fordern Quotenregelung
Fijáte 218 vom 13. Sept. 2000, Artikel 2, Seite 3
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Frauen fordern Quotenregelung
Guatemala, 29. Aug. Das bestehende Gefälle in allen Bereichen zwischen Männern und Frauen rechtfertigt laut Luz Méndez, Mitglied der Instanz für politische Gleichberechtigung, die Forderung nach einer Quotenregelung für Frauen in politischen Führungspositionen. Die Instanz fordert im Rahmen einer Revision des Wahl- und Parteiengesetzes eine 44%-Quote für Frauen in politischen Ämtern. Weiter verlangt sie, dass Parteien, die diese Quote nicht einhalten, sich nicht ins Wahlregister einschreiben dürfen. Begründet wird die Forderung damit, dass der heutige Präsident des Kongresses, Efraín Ríos Montt, während seiner Regierungszeit 1982 die internationale Konvention "Gegen alle Art von Diskriminierung" unterzeichnet hat. Weiter beruft sich die Instanz auf den Artikel 4 der guatemaltekischen Verfassung, wo es heisst "alle Menschen sind gleich und haben die gleichen Rechte, Männer und Frauen haben die gleichen Möglichkeiten und Verpflichtungen". Doch die Frauen sind nicht die einzigen, die sich für eine Quotenregelung stark machen. Bereits im März hat sich die Defensoría Maya für eine Quote für Indígenas (geschlechtsneutral) ausgesprochen. Ihre Forderung ist, dass mindestens 50% der Kongressabgeordneten der indigenen Bevölkerung angehören sollen. Ebenso soll per Gesetz definiert werden, dass in Regionen mit einer Indígenamehrheit mindestens 50% der politischen Führungsämter von Indígenas besetzt sein sollen, in Regionen mit einer Ladinomehrheit soll der Anteil Indígenas mindestens 20% betragen. Über die Frage, ob die Einführung von Quoten (sei dies nun für Frauen oder für Indígenas) das Problem der Diskriminierung löst, kann gestritten werden. Pointiert beschreibt es José Raúl Gonzáles Merlo, Journalist der Tageszeitung Prensa Libre: "Um glaubwürdig zu erscheinen, müssten die Frauen eine Quote von 51% fordern, machen sie doch 51% der Bevölkerung aus. Ihnen diese zuzugestehen würde jedoch bedeuten, ihnen eine Sonderstellung zukommen zu lassen. Diejenigen Frauen, die heute hohe politische Ämter besetzen, sind aufgrund ihrer Fähigkeit in dieser Position und nicht wegen ihres 'Frauseins'. Was Guatemala braucht, sind nicht einfach 'mehr Frauen' oder 'weniger Männer' sondern ehrliche und fähige Menschen, die uns in der Politik vertreten." Nach oben |
Das momentan gültige Wahl- und Parteiengesetz datiert aus dem Jahre 1985. Als Folge des Friedensabkommens wurde 1997 ein neuer Gesetzesentwurf ausgearbeitet und dem Kongress vorgelegt. Seine Verabschiedung wurde für dieses Jahr erwartet, da es ein 'wahltechnisch ruhiges' Jahr sein wird, da die nächsten Wahlen erst auf 2003 angesetzt sind. Nun hat aber die Ernennung von Rudio Lecsan Mérida zum Polizeidirektor und sein damit zusammenhängender Austritt aus der kongresseigenen Kommission für Wahlfragen zu Verzögerungen geführt und es wird verschiedentlich befürchtet, dass es in diesem Jahr doch zu keiner Verabschiedung des neuen Wahl- und Parteiengesetzes kommen wird. Seit neuestem hat auch noch das Zentrum zur Verteidigung der Verfassung (CEDECON), welches eine ausschlaggebende Rolle spielte bei der Nicht-Annahme der Verfassungsreformen im Mai 1999, gegen verschiedene Punkte des Gesetzesentwurfes protestiert. |
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