Portillos Freiheit(en)
Fijáte 370 vom 18. Oktober 2006, Artikel 4, Seite 4
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Portillos Freiheit(en)
Guatemala, 08. Okt. Während Die Bundesrichterin Verónica Judith Sánchez Valle argumentiert ihren Entscheid, dass das |
Der guatemaltekische Spezial-Staatsanwalt gegen Vor einem Jahr hat das mexikanische Generalprokurat auf guatemaltekisches Ansuchen Portillos Festnahme beantragt, doch diese fand nie statt, hatten dessen Anwälte doch zeitig genug den Arrest suspendieren lassen. Widersprüchlich sind die Informationen hinsichtlich Portillos Freiheit in Mexiko, mal ist die Rede davon, dass ihm keinerlei Ausreisebeschränkungen auferlegt sind, dann wieder muss er jeden Montag im Gericht vorstellig werden und darf angeblich nicht aus dem Land. Jetzt liegt es am mexikanischen Aussenministerium, über sein Schicksal zu entscheiden. |
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