Warten auf das Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen
Fijáte 362 vom 21. Juni 2006, Artikel 3, Seite 3
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Warten auf das Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen
Guatemala, 16. Juni. Der Versuch, das Gesetz gegen das organisierte Verbrechen unter vermeintlicher nationaler Dringlichkeit zu verabschieden, scheiterte an einer einzigen Stimme. Anstelle der nötigen 105 stimmberechtigten Abgeordneten, waren bloss 104 im Saal, der Vorwurf der Abwesenheit galt vornehmlich den Mitgliedern der Republikanischen Front Guatemalas (FRG). Nach dem eingelegten Veto von Seiten des Präsidenten Berger, mit dem grobe Schnitzer der vorherigen, bereits durchgewunkenen Version ausradiert werden sollten (¡Fijáte! 357), hatte sich die Regierungskommission mit dem Kongressvorstand zusammengesetzt, dem Kind einen neuen Namen gegeben und dem Antrag der Patriotischen Partei (PP) stattgegeben, die Erpressungen von Geschäften und Stadtbussen, die von Jugendbanden durchgeführt werden, ebenfalls in das nun lautende "Gesetz der organisierten Delinquenz" aufzunehmen. In diesem Zusammenhang wird mittels einer Klausel jedoch den Chefs der Maras die Option verweigert, als Kronzeugen im Prozess begünstigt zu werden. Zudem sollen sich die Strafen, die auf Grundlage dieses Erlasses vergeben werden, auf 6 bis 8 Jahre nicht verwandelbare Haft belaufen. Bereits im Vorfeld hatte das Projekt zur Stärkung sozialer Organisationen, die in Sicherheitsangelegenheiten spezialisiert sind (FOSS) seine Empfehlungen eingereicht, die von der dem FOSS angehörenden Myrna Mack Stiftung jetzt noch einmal unterstrichen wurden. Darin wird nicht nur auf die Mehrdeutigkeit der Bestimmung des Verbrechens der Konspiration hingewiesen, öffnet es der Interpretation doch die Pforten, dass jegliche Mitgliedschaft in einer sozialen Organisation, die andere Interessen als die Regierung verfolgt, als Delikt eingestuft und somit die gesamte organisierte Zivilbevölkerung kriminalisiert werden kann. Ausserdem haben laut FOSS die Verbrechen des Genozids, der aussergerichtlichen Hinrichtung und des gezwungenen Verschwindens nichts im Gesetz gegen das organisierte Verbrechen zu suchen, da sie ausschliesslich vom Staat begangen werden könnten. Während sich 24 Kongressmitglieder auf Europareise befinden - und jedeR dafür täglich US-$ 525 an Spesen in der Tasche hat -, schlagen andere vor, die Verabschiedung des Gesetzes lieber auf die Zeit nach der Weltmeisterschaft zu verschieben. Diese Auszeit nutzte schliesslich auch der Leiter des Büros des UN-Hochkommissariats für Menschenrechte in Guatemala (UNHRCR), Anders Kompass, für ein Gespräch mit den Fraktionsleitungen und der Permanenten Kommission des Kongresses, während dem er beantragte, das Gesetz noch um die Verbrechen der Korruption und der Behinderung der Justiz zu erweitern, offenbar zum Missfallen der GesprächspartnerInnen. Nach oben |
Zudem wies der schwedische Diplomat darauf hin, dass nicht alle der im jetzigen Gesetz benutzen Definitionen internationalen Abkommen entsprächen, wobei Guatemala jedoch unter anderem im Jahr 2003 die Konvention von Palermo unterzeichnet habe. Er empfahl die Bestimmung, dass die Aktivitäten der verdeckten ErmittlerInnen einer juristischen Autorisierung bedürfen sollten und regte an, dass eine kriminologischen Studie über das organisierte Verbrechen von Seiten des staatlichen Geheimdienstes angefertigt werden sollte, bevor das Gesetz verabschiedet würde. |
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