Zunahme der Arbeitsrechtsverletzungen in den Maquilas
Fijáte 348 vom 23. Nov. 2005, Artikel 9, Seite 6
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Zunahme der Arbeitsrechtsverletzungen in den Maquilas
Guatemala, 2. Nov. Gemäss Informationen des Koordinierungsbüros der Maquila-Industrie (Instancia Coordinadora de la Maquila) erhöhte sich im Laufe des Jahres 2005 die Zahl der Arbeitsrechtsverletzungen in den guatemaltekischen Billiglohnunternehmen. Diverse Fabriken seien widerrechtlich geschlossen worden. Die für die Überwachung der Arbeitsrechte zuständige Behörde der Regierung habe nicht dafür gesorgt, dass die Inhaber dieser Unternehmen bestraft werden. Rosa Escobar, Vertreterin der Instancia, berichtete auf einer Pressekonferenz über die arbeitsrechtliche Praxis in der Maquila-Industrie, insbesondere über die Bedingungen in der Textil- und Bekleidungsbranche. Den Angestellten würde rechtswidrig gekündigt bzw. würden sie zur Kündigung gezwungen, ohne dass ihnen die entsprechenden Entschädigungen ausbezahlt würden. Oder es würden einmal unbegründete, zeitlich befristete Arbeitsunterbechungen angeordnet, um danach die Angestellten zu Überstunden zu zwingen, da die Lieferfristen in der Bekleidungsinstustrie sehr kurz sein müssen. Nach den Erhebungen des Koordinierungsbüros haben allein in diesem Jahr circa 30 Fabriken geschlossen. Davon seien rund 5'000 ArbeitnehmerInnen betroffen. Ferner hätten sechs Unternehmen ihre Betriebe geschlossen, unter neuem Namen wieder eröffnet und die Beschäftigten unter Androhung von Zahlungsverweigerung oder Kündigung zur Übernahme der neuen Arbeitsverträge gezwungen. Nach den Schilderungen von Rosa Escobar gewährt das guatemaltekische Gesetz den Fabriken zehn Jahre Steuerfreiheit. Kurz bevor diese Frist ausläuft, würden die Firmen häufig geschlossen und die ArbeiterInnen oftmals ohne Bezahlung zurückgelassen. Entweder verliessen die Firmeninhaber das Land und entzögen sich jeglicher Verantwortung gegenüber den ehemaligen Angestellten oder die Firma wird eben unter neuen Namen und Firmenzweck ins Handelsregister erneut eingetragen. Dadurch beginne die 10-jährige Frist der Steuerbefreiung von neuem. Gladys Marroquin, ebenfalls von der Instancia, fordert vom guatemaltekischen Staat die Durchsetzung der (an und für sich nicht schlechten) Gesetze in Sachen Arbeitsrecht. Dazu gehört ein Verbot gesundheitsschädigender Arbeitsbediungen, wie sie in vielen Maquilas nach wie vor anzutreffen sind. Marroquin fordert die Steuerbehörden auf, sofortige und effiziente Massnahmen gegen die Steuerflucht einzuleiten. Vom Guatemaltekischen Sozialversicherungsinstitut (IGSS) verlangt sie, dafür zu sorgen, dass die Arbeitgeber ihre Angestellten versichern und die entsprechenden Prämien auch bezahlen. Nach oben |
Um die Einhaltung ihrer Arbeitsrechte kämpfen auch die guatemaltekischen Hausangestellten. Auf ihrem ersten Nationalen Kongress forderten die in der Organisation CENTRACAP zusammengeschlossenen Frauen die ,,Entstaubung" der Initiative 32-34, mit der ihre Arbeitsrechte geregelt würden. Konkrete Forderungen sind ein Mindestlohn von 1'490 Quetzales (ca. 186 US-$), den Achtstundentag sowie eine Stunde für die Mittagspause. Im Moment arbeiten viele Hausangestellte täglich bis zu 12 Stunden und bekommen dafür rund 300 Q im Landesinnern und zwischen 600 1'200 Quetzales in den Städten. In Guatemala arbeiten rund 160'000 Frauen als Hausangestellte. Davon sind etwa 80% Indígenas, viele von ihnen minderjährig. Das erste nationale Treffen der Hausangestellten hatte nicht nur zum Ziel, die Frauen über ihre Arbeitsrechte aufzuklären und zu lehren, wie frau einen Arbeitsvertrag aufsetzt, der all diese Rechte beinhaltet, sondern sollte auch zum Erfahrungs- und Strategieaustausch unter den Frauen dienen. |
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