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Gute Nachricht für Rigoberta

Fijáte 345 vom 12. Okt. 2005, Artikel 9, Seite 6

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Gute Nachricht für Rigoberta

Weiter legte sie den Fall der Verfolgung ihrer eigenen Familie vor, als ein Beispiel des an der indigenen Bevölkerung ausgeübten Genozids und schliesslich den Fall von in Guatemala im Rahmen der VGAufstandsbekämpfungNF ermordeten spanischen Priestern. Die spanische Justiz wollte sich anfangs ganz aus dieser Sache heraushalten, der Oberste Spanische Gerichtshof verfügte später, dass man sich nur dann auf Klagen bezüglich in anderen Ländern begangener Verbrechen einlasse, wenn dabei spanische StaatsbürgerInnen zu Schaden gekommen seien. Mit dem neuen Urteil sollen Ermittlungen eingeleitet werde können, unabhängig von der Nationalität der Opfer. In einer Presseerklärung drückte die Rigoberta Menchú-Stiftung ihre Hoffnung aus, dass durch das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts doch noch Gerechtigkeit für die Opfer des Genozids, der Folter und des guatemaltekischen Staatsterrors erreicht werden könne.


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