Gute Nachricht für Rigoberta
Fijáte 345 vom 12. Okt. 2005, Artikel 9, Seite 6
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Gute Nachricht für Rigoberta
Madrid, 5. Okt. Das spanische Verfassungsgericht hat ein Urteil gefällt, das der spanischen Justiz erlaubt, über Fälle von Genozid und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu richten, auch wenn diese nicht im spanischen Staat stattfanden und keine spanischen StaatsbürgerInnen Opfer davon wurden. Das Urteil basiert auf dem Grundsatz, dass das internationale Recht über der Frage steht, ob in einem entsprechenden Fall nationale Interessen betroffen sind oder nicht. Dieser Entscheid ist die Antwort auf einen Rekurs von Rigoberta Menchú, die 1999 bei der spanischen Justiz eine Anklage eingereicht hatte wegen den in den Jahren 1978 1986 in Guatemala verübten Verbrechen von Genozid, Folter und illegaler Verhaftung unter den Regierungen von Romeo Lucas García, Efraín Ríos Montt sowie Óscar Humberto Mejía Víctores. Die von Rigoberta Menchú vorgelegten Fälle betrafen den Brand in der Spanischen Botschaft in Guatemala im Jahr 1980, bei dem unter anderem der Vater von Menchú, aber auch BürgerInnen des spanischen Staates ums Leben kamen. Nach oben |
Weiter legte sie den Fall der Verfolgung ihrer eigenen Familie vor, als ein Beispiel des an der indigenen Bevölkerung ausgeübten Genozids und schliesslich den Fall von in Guatemala im Rahmen der Aufstandsbekämpfung ermordeten spanischen Priestern. Die spanische Justiz wollte sich anfangs ganz aus dieser Sache heraushalten, der Oberste Spanische Gerichtshof verfügte später, dass man sich nur dann auf Klagen bezüglich in anderen Ländern begangener Verbrechen einlasse, wenn dabei spanische StaatsbürgerInnen zu Schaden gekommen seien. Mit dem neuen Urteil sollen Ermittlungen eingeleitet werde können, unabhängig von der Nationalität der Opfer. In einer Presseerklärung drückte die Rigoberta Menchú-Stiftung ihre Hoffnung aus, dass durch das Urteil des spanischen Verfassungsgerichts doch noch Gerechtigkeit für die Opfer des Genozids, der Folter und des guatemaltekischen Staatsterrors erreicht werden könne. |
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