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Zur Situation der Menschenrechte in Guatemala

Fijáte 203 vom 2. Feb. 2000, Artikel 1, Seite 1

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Zur Situation der Menschenrechte in Guatemala

Bei den Menschenrechtsverletzungen, die das Recht auf eine faire Prozessführung betreffen, hat laut MINUGUA der Staat die Aufgabe, eine überwachende Funktion zu übernehmen und entsprechende Sanktionen auszusprechen, da das Funktionieren der Staatsanwaltschaft und der Gerichte in der Verantwortung des Staates liegt. Positiv wird in diesem Zusammenhang hingegen vermerkt, dass im Laufe des Jahres die Einsetzung der Friedensrichter im ganzen Land zugenommen hat.

Trotz der bereits erwähnten Professionalisierung der Polizei haben die Fälle von Folter und Misshandlung als Verhörmethode im letzten Jahr zugenommen. Dies ist laut MINUGUA auf eine schlechte Organisation und mangelnde Kontrolle innerhalb der Polizei zurückzuführen. Siebzig in der Hauptstadt stationierte Polizeifunktionäre haben die Aufgabe, die Arbeit von über 17'000, im ganzen Land verteilten PolizistInnen zu koordinieren.

Auch den sogenannten parallelen Strukturen des Staates und des VGMilitärsNF, sprich den VGGeheimdienstenNF, widmet sich der 10. Bericht von MINUGUA. Die Rolle dieser Parallelkräfte dürfe nicht unterschätzt werden, vor allem auch in Bezug auf das Nicht-Aufklären von Fällen wie beispielsweise der Mord an Bischofs VGGerardiNF, heisst es im Bericht.

MINUGUA empfielt der neuen Regierung und dem neuernannten Obersten Gerichtshof, die Gelegenheit zu nutzen und die entsprechenden Reformen zu fördern, die eine Stärkung des Justizsystems ermöglichen. Dies sei eine Grundbedingung der Friedensabkommen und eine klar formulierte Forderung der Zivilgesellschaft. Es müsse sich dabei um eine integrale Politik handeln, die eine enge Zusammenarbeit der Justiz, der Staatsanwaltschaft und der Exekutive bedinge. Ebenso müsse der Straffreiheit ein Ende gesetzt werden, sowie den legalen und illegalen Geheimdiensten. "MINUGUA wird mit der Überwachung der Einhaltung der internationalen Menschenrechtsabkommen und der guatemaltekischen Friedensabkommen das Ihre zum Kampf gegen die Straffreiheit beitragen", meinte Jean Arnault abschliessend.

Verletzte Menschenrechte 1999 (gemäss MINUGUA): Anzahl Fälle

Recht auf Leben: 77

Recht auf Integrität und persönliche Sicherheit: 127

Recht auf freie Meinungsäusserung: 4

Recht auf freie Organisierung: 357

Recht auf einen fairen Prozess: 3666

Recht auf Bewegungsfreiheit und Mobilität: 95

Abkommen über die Rechte der Indigenen Völker: 70


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