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Verletzung der Menschenrechte von Kindern bleibt oft straflos

Fijáte 199 vom 1. Dezember 1999, Artikel 7, Seite 5

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Verletzung der Menschenrechte von Kindern bleibt oft straflos

Im Moment sei die UNO-Kinderschutzkonvention das einzige legale Instrument, welches die Kinder und Jugendlichen in Guatemala schützt. Deshalb sei es an der Zeit, dass der Kongress endlich das Kinderschutzgesetz annehme und in Kraft treten lasse, meinten die Organisationen weiter.

Dieser Forderung schloss sich auch der Menschenrechtsombudsmann, VGJulio ArangoNF an. Es sei wichtig, dass der vor ein paar Monaten eingereichte Vorschlag, hinter dem sich ein grosser Teil der Kinderschutzorganisationen sowie die Kirche stellen, noch in dieser Legislaturperiode im Kongress behandelt würde.

Das Kinderschutzgesetz wurde am 11. September 1996 angenommen, ist jedoch nie in Kraft getreten, da seither dreimal ein Moratorium verlangt und der Text inhaltlich überarbeitet wurde. Es wird dazu auch nichts mehr in der Amtszeit Arzu's und des jetzigen Kongresses geschehen, denn am 30. November geht die Legislaturperiode zu Ende.


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