Freie Bahn für Ríos Montt
Fijáte 241 vom 8. Aug. 2001, Artikel 2, Seite 3
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Freie Bahn für Ríos Montt
Guatemala, 26. Juli. Mit Ausnahme der Partei des Nationalen Fortschritts (PAN) unterstützten die im Kongress vertretenen Parteien die Änderung des Wahl- und Parteiengesetzes. Dessen umstrittenster Punkt war, dass es General Efraín Ríos Montt ermöglicht wird, an den nächsten Wahlen als Präsidentschaftskandidat anzutreten. Dies war ihm unter der aktuellen Gesetzgebung verboten, hatte er doch 1982 einen Staatsstreich angeführt. Weitere Änderungen betreffen die Entschädigungen der Parteien für die erhaltenen Stimmen, begrenzen die Ausgaben für die Wahlkampagne und regelt die Stimmabgabe: Neu sollen die Parteien 2 US-$ (anstatt wie bisher 2 Quetzales) pro erhaltener WählerInnenstimme erhalten, vorausgesetzt, sie erzielen mindestens 5% der abgegebenen Stimmen. Weiter sollen die Ausgaben der Parteien für ihre Wahlkampagne nicht mehr als 30 Millionen Quetzales (rund 4 Millionen US-$) betragen. Bisher gab es diesbezüglich keine Regelung. Um Manipulation der WählerInnen auszuschliessen, ist es in Zukunft die Aufgabe des obersten Wahlgerichts, (TSE) für den Transport der WählerInnen an die Urnen zu sorgen. Dies wurde, vor allem in ländlichen Gegenden, bisher oft von den Parteien übernommen, die sich somit die Stimmen dieser WählerInnen sicherten. Um die Transportfrage zu erleichtern, wird dem TSE auferlegt, in Gemeinden mit mehr als 500 eingeschriebenen WählerInnen, Wahlurnen aufzustellen. Das oberste Wahlgericht selber ist nicht glücklich über das neue Gesetz. Laut dessen Vorsitzenden, Mario Guerra Roldán, ist der Paragraph, der Ríos Montt eine Präsidentschaftskandidatur erlaubt, eine Verletzung der Verfassung. Für den Transport der WählerInnen am Wahltag sowie für das Aufstellen zusätzlicher Urnen fehle dem TSE die finanziellen Mittel sowie die Infrastruktur. Das neue Gesetz regele nicht die Erhöhung ihres Budgets, beklagte sich Guerra Roldán. Am meisten stört es ihn aber, dass im Kongress die vom TSE angemeldeten Bedenken und ihre entsprechenden Alternativvorschläge nicht berücksichtigt wurden. Nach oben |
Ebenfalls übergangen fühlen sich die in der Instanz für politische Gleichberechtigung zusammengeschlossenen Frauenorganisationen. Auch sie reichten Gesetzesänderungsvorschläge ein, die dem notorischen Ausschluss der Frauen aus der Politik entgegenwirken sollten wie z.B. eine Quotenregelung. Die Frauen würden mehr als die Hälfte der Nation ausmachen, weshalb sie auch angemessen in den Entscheidungspositionen vertreten sein sollten, argumentierte die Instanz. Bevor das neue Wahl- und Parteiengesetzt in Kraft tritt, muss es vom Verfassungsgericht auf seine Gültigkeit überprüft werden. |
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