Sexuelle Vielfalt in Guatemala - Straflosigkeit und Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen
Fijáte 443 vom 9. September 2009, Artikel 5, Seite 4
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Sexuelle Vielfalt in Guatemala - Straflosigkeit und Kriminalisierung von MenschenrechtsverteidigerInnen
Guatemala, 1. Sept. Jorge López, Direktor der Organisation zur Unterstützung einer integralen Sexualität ohne Aids (OASIS), und Zulma, Mitglied dieser Organisation, die für die Menschenrechte von lesbischen, schwulen, transgender, bisexuellen und transsexuellen Personen und gegen die Verbreitung sexueller Krankheiten kämpft, besuchten im Oktober 2008 im Rahmen einer von Peace Brigades International (pbi) begleiteten Tour Europa und berichteten von ihren Erlebnissen von Gewalt und Diskriminierung in Guatemala (siehe ¡Fijáte! 422). Heute, fast ein Jahr später, wartet Zulma noch immer auf strafrechtliche Ermittlungen und einen Gerichtsprozess im Fall der Ermordung von Paulina, ihrer transsexueller Arbeitskollegin, die 2005 von vermutlich vier Polizisten exekutiert wurde. Zulma selbst wurde dabei schwer verletzt. Trotz Schutzmassnahmen, die von der Interamerikanischen Kommission für Menschenrechte (CIDH) veranlasst wurden, scheint dies ein weiterer Fall zu sein, der in Guatemala in der Straflosigkeit versinkt. Manch andere Ermittlung können allerdings sehr schnell gehen: gegen Ende 2008 wurde im historischen Zentrum von Guatemala Stadt eine transsexuelle Person fast zu Tode zerstückelt. Daraufhin wurde ein Haftbefehl wegen versuchten Mordes gegen Jorge López erlassen. OASIS führt diese Anschuldigung darauf zurück, dass López in diesem Zeitraum die Polizei und die Staatsanwaltschaft wegen illegaler Verhaftung und Bedrohung von SexarbeiterInnen angezeigt hatte. Unerwartet schnell für guatemaltekische Verhältnisse kam es am 23. Januar 2009 zu einer Gerichtsverhandlung. Die Anschuldigung des versuchten Mordes wurde zurückgezogen, aber Jorge López blieb weiterhin in den Fall verwickelt: Ihm wurde ein sechsmonatiger Hausarrest erteilt und er wurde der Verschleierung des Verbrechens angeklagt. Dies bedeutet im Fall einer Verurteilung zwei Monate bis drei Jahre Haft. Zur Zeit wartet López auf die zweite Audienz, die 1. September stattfinden sollte, aber verschoben wurde. Nach oben |
Laut Jorge López ist dies ein klarer Fall von Kriminalisierung der Arbeit von MenschenrechtsverteidigerInnen, eine in letzter Zeit sehr häufig genutzt Taktik. So lag z.B. ein Haftbefehl vor, der aber nie vollzogen wurde, obwohl Jorge 24 Stunden am Tag im Büro von OASIS zu finden war - beschäftig mit der Ausarbeitung seiner Verteidigung, gestresst und schlaflos und dementsprechend von seiner Arbeit abgehalten. Ebenso war es ihm nicht möglich, am gesamten zweiten Teil der pbi-Informationstour zum Thema Straflosigkeit teilzunehmen - ein wichtiger Teil seiner Menschenrechtsarbeit - da er aufgrund des Prozesses Schwierigkeiten bei der Visaerteilung für die USA hatte. Seitdem lastet der Prozess auf ihm und hindert ihn auch weiterhin daran, sich vollständig seiner Arbeit zu widmen. |
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