Erster Prozess wegen Verschwindenlassens
Fijáte 406 vom 19. März 2008, Artikel 6, Seite 5
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Erster Prozess wegen Verschwindenlassens
Chimaltenango, 13. März. In diesen Tagen steht der erste ehemalige Militärkommissionär aus den Zeiten des internen bewaffneten Konflikts vor Gericht. Felipe Cusanero wird verantwortlich gemacht für mindestens sechs Fälle erzwungenen Verschwindens in den Jahren 1982 bis 1984 in der Gemeinde Choatalum, Chimaltenango. Vor viereinhalb Jahren beschloss die Gemeindeversammlung, Klage gegen Cusanero bei der Staatsanwaltschaft einzureichen. Rechtlich begleitet wird sie dabei vom Menschenrechtszentrum Cusanero, der damals als Militärkommissionär für die Zone eingeteilt war, ist derzeit Hilfsbürgermeister der Gemeinde. ZeugInnen, deren Aussagen in dem Prozess das Hauptbeweismaterial darstellen berichten, mitbekommen und gesehen zu haben, wie Cusanero die sechs Personen, um die es geht, zum einen als Guerilleros/as bezichtigt hatte, sie mit Hilfe von anderen Aura Elena Farfán, Direktorin von FAMDEGUA, schliesst nicht aus, dass die für das Verschwinden der Gesuchten Verantwortlichen die Überreste noch vor Beginn der Exhumierungen beiseite geschafft haben könnten. Die Angehörigen haben in der Zwischenzeit diverse Amtsschritte ausgereizt, um an Informationen zu kommen und liessen sich auch durch Morddrohungen nicht von ihrer Suche abhalten. Nach oben |
Wie bereits vor Beginn der Anhörungen versucht die Verteidigung von Felipe Cusanero auch nach Prozessauftakt, diesen durch Einsprüche lahmzulegen. Sie argumentiert, dass die Tat des erzwungenen Verschwindens erst 1996 als Delikt im Strafgesetzbuch aufgenommen worden ist und deswegen für die Zeit vorher keine Gültigkeit habe. Demgegenüber besagt jedoch das zu Grunde gelegte internationale Recht, dass es sich in diesem Fall nicht um die Frage der rückwirkenden Geltung handele, sondern es ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit ist, das weder verjährt noch von Amnestiebeschlüssen umfasst wird. Die entsprechende Resolution vom |
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