Colom legt Einspruch gegen Todesstrafe ein
Fijáte 406 vom 19. März 2008, Artikel 5, Seite 4
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Colom legt Einspruch gegen Todesstrafe ein
Guatemala, 15. März. Präsident Álvaro Colom verkündete an diesem Freitag seine Entscheidung, ein Veto einzulegen gegen das Regulierungsgesetz der Begnadigung von Todesurteilen, das vor einem Monat vom Kongress verabschiedet worden war (siehe ¡Fijáte! 404). In zahlreichen Gesprächen mit im Land akkreditierten DiplomatInnen, hohen Kirchenmännern, Präsidenten anderer Länder und schliesslich einem RechtsberaterInnenteam hat sich Colom überzeugen lassen, von seiner ursprünglich zustimmenden Meinung Abstand zu nehmen. Hätte er dem Gesetz zugestimmt, wären die Beziehungen mit den Ländern, die den Friedensprozess solidarisch begleiten, "eingefroren" worden, erläutert Colom selbst. Inhaltlich besagt das von ihm und Mitgliedern seines Kabinetts unterzeichnete Veto, das Gesetz verletze das Recht auf Leben, die Prinzipien des gesetzlichen Rückwirkungsverbotes und die juristische Sicherheit, sowie die Verpflichtungen, die Guatemala in der Amerikanischen Menschenrechtskonvention eingegangen ist. Otto Pérez, Chef der Patriotischen Partei (PP), der die Billigung des Vorhabens im Kongress vorangetrieben hatte, warf Colom vor, erneut Wankelmut in der Politikführung seiner Regierung zu demonstrieren. "Wir glauben nicht, dass es irgendeine Verfassungswidrigkeit gibt. Jetzt macht er auf einmal einen Rückzieher, obwohl seine eigene Partei im Kongress das Dekret unterstützt hat", kritisiert Pérez. Der Abgeordnete Arístedes Crespo von der Republikanischen Front Guatemalas (FRG) und erster Vizepräsident des Kongresses, kündigte an, das Verfassungsgericht ob des Vetos zu konsultieren. Nach oben |
Das Thema Todesstrafe war in den letzten Wochen dominierendes Diskussionsmaterial sowohl in den Kolumnen der Presse als auch als Inhalt von Kommuniqués, die Menschenrechtsorganisationen herausgegeben haben. Die Debatte geht sicherlich weiter. |
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