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Gesetz gegen das organisierte Verbrechen?

Fijáte 357 vom 12. April 2006, Artikel 8, Seite 6

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Gesetz gegen das organisierte Verbrechen?

Seit 2004 beschäftigt sich der Kongress mit einem Gesetzespaket in Sachen Sicherheit, das vier Initiativen beinhaltet: die erwähnte gegen das Organisierte Verbrechen, eine, die Sicherheitsfirmen reguliert, die zur Kontrolle von Waffen und Munitionen und die zum Gefängnissystem. Die Ausrede also, dass das Gesetz gegen das Organisierte Verbrechen mit besonderer Dringlichkeit verabschiedet wurde, und deswegen die Aufregung, dass es tatsächlich Realität würde, so gross war, dass die Details übersehen wurden, ist angesichts der ständigen Verschiebung auf der Legislativagenda schwach.

Nichtsdestotrotz erschreckt die eingestandene Unverantwortlichkeit von Seiten der VolksvertreterInnen in Bezug auf Angelegenheiten, die weitreichende Auswirkungen für die gesamte Gesellschaft haben. So wird denn auch beanstandet, dass der Kongress in der gleichen Weise, also ohne den Text wirklich zu kennen, das Gesetz für das VGFreihandelsabkommenNF mit den VGUSANF (TLC) durchgewinkt habe und somit mögliche Verfassungswidrigkeiten und Beeinträchtigungen für die Bevölkerung nicht aufgedeckt habe.

Haroldo Shetemul stellt in der Prensa Libre entsprechende Hypothesen auf: "Unter den möglichen Erklärungen für diesen schweren Fehler findet sich die, dass die Abgeordneten derzeit ihre Gedanken auf die zukünftige Wahlkampagne ausgerichtet haben anstatt auf die Schaffung von Gesetzen. Für einige scheinen ihre mögliche Wiederwahl oder ihre persönlichen politischen Projekte an erster Stelle zu stehen, die Legislativarbeit erledigen sie nebenbei. Sollte dies der Grund für den Irrtum sein, heisst das, dass im Kongress 158 Abgeordnete sitzen, die sich darauf beschränken ihre Hände zu heben, ohne darauf zu achten, was sie billigen."

In der Woche nach Ostern wollen sich die Kongressabgeordneten noch einmal mit dem Fall beschäftigen, die nötigen Korrekturen vornehmen und wohl auf den ursprünglich zur Billigung vorgelegten Text zurückgreifen.

Doch kurzfristig ist auch nach Verabschiedung des revidierten Gesetzes kein Wunder in Sachen Sicherheit im Land zu erwarten, gestand Innenminister Vielmann doch ein, dass der Etat nicht ausreiche, um die nötigen Massnahmen wie Fortbildung und Ausrüstung zu realisieren und das Gesetz zu erfüllen. Wichtig sei jedoch erst einmal die Gesetzesbilligung, die Ausführung werde schrittweise erfolgen. In erster Linie vertraue er auf die internationale Unterstützung, und im VGHaushaltNF für das nächste Jahr würden dann die notwendigen Posten berücksichtigt.


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