Erste Anhörung wegen Genozids
Fijáte 357 vom 12. April 2006, Artikel 4, Seite 3
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Erste Anhörung wegen Genozids
Guatemala, 29. März. Der zuständige guatemaltekische Strafrichter Saúl Álvarez hat auf Geheiss des Spanischen Gerichtshofes beschlossen, die Vorladungen der mutmasslichen Involvierten in das Massaker in der Spanischen Botschaft 1980 einzuleiten. Die Anhörungen der elf ZeugInnen und der beschuldigten Militärs sollen ab kommenden Juni stattfinden. Für die Ermittlungen wird die Anwesenheit eines anleitenden Richters und einer Anwalts-Equipe aus Spanien erwartet. Im Jahr 2005 hat die Spanische Justiz die Klage wegen Genozids angenommen, die die Friedensnobelpreisträgerin Rigoberta Menchú eingereicht hat. Daraufhin stellte Spanien einen Antrag an Guatemala, Efraín Ríos Montt, Romeo Lucas García, Germán Chupina Barahona, Donaldo Álvarez Ruiz und Pedro García Arredondo wegen des Mordes an sieben Spaniern zu vernehmen, von denen drei bei dem Brand der Botschaft ums Leben kamen. Nach oben |
Ende Februar bestätigte die spanische Strafinstanz ihre Kompetenz, die Verbrechen des Genozids, die in Guatemala zwischen 1978 und 1986 begangen wurden, strafrechtlich zu verfolgen, eine Entscheidung, die von den guatemaltekischen Opfern begrüsst wurde, stellt sie doch eine erste Hoffnung auf Gerechtigkeit dar. |
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