Zahlungen an Ex-PAC sind verfassungswidrig
Fijáte 313 vom 30. Juni 2004, Artikel 7, Seite 6
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Zahlungen an Ex-PAC sind verfassungswidrig
Guatemala, 23. Juni. Bereits einen Tag bevor das guatemaltekische Verfassungsgericht (CC) eine Entscheidung über die Legalität der Entschädigungszahlungen an ca. 400'000 ehemaligen Zivilpatrouillisten fällte, traf sich die Kongressabgeordnete der Patriotischen Partei (PP), Roxana Baldetti, mit Mitgliedern der Ex-PAC. Das Treffen hatte zwei Ziele: einerseits die Ex-PAC davon abzuhalten, im Falle eines negativen Entscheids mit Gewalt zu reagieren, zum andern, die Beziehung zwischen PP und Ex-PAC zu festigen. Zu den Angeboten seitens der PP gehörte das Versprechen, alle möglichen legalen Mittel zu ergreifen, um die Zahlungen doch noch zu ermöglichen. Mit seinem Urteil vom 21. Juni erklärte das Verfassungsgericht die Regierungsdekrete 228-2003 und 556-2003, unterzeichnet vom damaligen Präsidenten Alfonso Portillo, für verfassungswidrig und dementsprechend für ungültig. Damit gab das Gericht der Nationalen Menschenrechtsbewegung definitiv Recht, die einen Rekurs gegen das Dekret einreichte, dem am 17. Dezember 2003 vom Verfassungsgericht bereits provisorisch stattgegeben wurde. Begründet wurde das Urteil damit, dass es nicht in der Kompetenz des Präsidenten liege, über Gelder aus dem Haushaltsetat zu verfügen, sondern dass eine solche Entscheidung vom Kongress getroffen werden müsse. Im Vorfeld der entscheidenden Sitzung erhielten einige Verfassungsrichter Drohungen. Ebenfalls im Vorfeld bekundeten die Richter Cipriano Soto und Guillermo Ruiz Wong (die beiden sprachen sich vor einem Jahr für die Präsidentschaftskandidatur von Efraín Ríos Montt aus) ihre Sympathie für die ExPAC, welche sie als ,,Helden" bezeichneten. Als sie jedoch merkten, dass sie diesmal mit ihrer Position auf verlorenem Posten standen, änderten sie ihre Meinung und der einzige der sieben Richter, der sich für weitere Auszahlungen an die Ex-PAC aussprach, war Francisco Palomo (ebenfalls ein Ja-Stimmer im Falle Ríos Montt). Noch bevor er den Entscheid des Verfassungsgerichts kannte, bestätigte Präsident Oscar Berger sein Wahlversprechen, dass er alles unternehmen werde, eine legale Form zu suchen, damit die Ex-PAC zu ihrem Geld kämen. Der Entscheid des Verfassungsgerichts kam für niemanden wirklich überraschend. Selbst Otto Pérez Molina erklärte in einem Interview mit dem Radiosender Emisoras Unidas, dass er mit einem solchen Urteil gerechnet hatte. Nach oben |
Entsprechend hatte er sich vorbereitet und reichte bereits am 22. Juni, also einen Tag nach dem Urteil, im Kongress eine Gesetzesinitiative ein, um die Angelegenheit doch noch ins Lot zu bringen. Die Initiative sieht vor, dass noch im Jahre 2004 diejenigen Ex-PAC entschädigt werden, die bei der ersten Zahlung vor den Wahlen vom November 2003 zu kurz kamen und dass die noch ausstehenden zwei Zahlungen bei der Verabschiedung des nächstes Budgets durch den Kongress berücksichtigt werden. Zur Frage, woher das Geld für die Entschädigungszahlungen kommen soll, schwieg sich Peréz Molina aus (unterdessen scheint das ja mit der Vergabe von Schatzanweisungen geklärt zu sein, siehe Artikel über die Entschädiung der Militärangehörigen). Gemäss ersten Stellungnahmen unterstützen die FRG und die GANA die Initiative, die ANN spricht sich klar dagegen aus und die URNG, PAN und UNE haben sich noch nicht dazu geäussert. Vorerst einmal freuen sich die guatemaltekischen Menschenrechtsorganisationen über das Urteil, welche den Rekurs eingereicht hatten. Vor allem Organisationen, die selber für die Entschädigung der Kriegs-Opfer einstehen, kritisierten seit jeher die Zahlungen an die Ex-PAC als einen Affront gegenüber den Opfern. Auch sie sind bereit, weitere rechtliche Schritte zu ergreifen, sollte Pérez Molina mit seiner Gesetzesinitiative im Kongress erfolgreich sein. Und diese Chance ist real, bringen doch die FRG und die GANA zusammen 80 Stimmen, also die notwendige einfache Mehrheit auf. Unter den ehemaligen Patrouillsten herrscht offenbar keine Einigkeit über das weitere Vorgehen. Die Kommentare gehen von ,,handfeste Massnahmen ergreifen" bis zu ,,die rechtlichen Mittel ausschöpfen". Die Sache wird auf alle Fälle noch eine Weile in der politischen Diskussion bleiben und bereits jetzt für den nächsten Wahlkampf ausgeschlachtet, siehe Otto Peréz Molina, dessen Ambitionen auf eine Präsidentschaft ein offenes Geheimnis sind. |
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